St. Gallen: Geheime Atompläne in Staatsarchiv St. Gallen – Diverse Medienberichte – Richtigstellung der Staatsanwaltschaft St. Gallen
Aufgrund von Informationen in verschiedenen Medien im Zusammenhang mit Akten aus dem Staatsarchiv St. Gallen, die sensible Unterlagen aus den 80er Jahren zur Herstellung von Komponenten, welche der Urananreicherung dienen, enthalten, konnte fälschlicherweise der Eindruck entstehen, daß durch das Staatsarchiv St. Gallen Einsicht in die fraglichen Akten gewährt worden ist, bzw. diese Akten für jedermann einsehbar waren.
Dies ist falsch. Die Akteneinsicht wurde einem Journalisten und Historiker durch die Staatsanwaltschaft St. Gallen gewährt, dies unter ausgesprochen restriktiven Auflagen.
Das Staatsarchiv des Kantons St. Gallen erbringt mit der Aufbewahrung der Akten lediglich eine Dienstleistung für die Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen, hat jedoch keine Datenhoheit.
Die Datenhoheit liegt nach wie vor bei der Staatsanwaltschaft St. Gallen, da die fraglichen Akten jünger als 30 Jahre sind.
Dies teilt die Kapo St. Gallen im Auftrag der Staatsanwaltschaft St. Gallen mit.