Polizei Schweiz
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Zürich: Fall Dorothée Fierz und Mitangeklagte

Nachdem der Einzelrichter des Bezirksgerichts Zürich mit Urteil vom 18. Dezember 2007 alt Regierungsrätin Dorothée Fierz und drei Mitangeklagte vom Vorwurf der Verletzung des Amtsgeheimnisses in Zusammenhang mit einer am 26. April 2006 erfolgten Dokumentenübergabe an Medien freigesprochen hatte, erhob Ulrich Weder, Leitender Staatsanwalt, gegen dieses Urteil das Rechtsmittel der Berufung.

 

In der Folge wurden im Berufungsverfahren weitere Beweise (Zeugeneinvernahmen) abgenommen. Diese waren im Ergebnis indessen nicht derart, daß bei einer (nochmaligen) gesamtheitlichen Würdigung aller zur Verfügung stehenden Beweismittel, namentlich den Aussagen der beschuldigten Personen und zahlreicher Zeugen, zweitinstanzlich mit einem Schuldspruch gerechnet werden kann.

Gegenteils wäre auch im Berufungsverfahren vor Zürcher Obergericht in Anwendung des Grundsatzes „in dubio pro reo“ mit einem Freispruch der Angeklagten zu rechnen. Die Berufung gegen das freisprechende bezirksgerichtliche Urteil wurde daher zurückgezogen, sodaß es in Rechtskraft erwächst.

Unangetastet hiervon bleibt der bereits im Sommer 2007 in Rechtskraft erwachsene Strafbefehl gegen den damaligen Leiter Kommunikation der Zürcher Baudirektion wegen Amtsgeheimnisverletzung.

Bild: ZRHWiki.ch

  Redaktion Polizei-Schweiz       3 Oktober, 2008 21:46