Polizei Schweiz
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Wegen Corona-Pandemie: Spitäler dürfen nur noch dringend notwendige medizinische Eingriffe vornehmen

Um ein einwandfreies Funktionieren der stationären Gesundheitsversorgung während der Corona-Pandemie sicherzustellen, ordnet die Gesundheitsdirektion gegenüber den Spitälern an, die dafür benötigten Behandlungskapazitäten sicherzustellen.

Aus diesem Grund dürfen die Spitäler ab Samstag, 21. März 2020 nur noch dringend notwendige medizinische Eingriffe vornehmen. Dadurch sollen Material und Personalressourcen geschont und für die Behandlung von Corona-Patientinnen und -Patienten bereitgehalten werden.

Zum Schutz der Bevölkerung hat der Bundesrat gestern die ausserordentliche Lage gemäss Epidemiengesetz ausgerufen und das Nähere in einer Verordnung geregelt. Seit Wochen haben sich verschiedene Zürcher Spitäler bereits auf dieses Szenario vorbereitet und Vorkehrungen getroffen, um den zu erwartenden Ansturm auf die Spitalinfrastruktur bewältigen zu können. Um die Schaffung von Behandlungskapazitäten weiter voranzutreiben, hat die Gesundheitsdirektion die Zürcher Spieler heute angewiesen, medizinisch nicht zwingend erforderliche Eingriffe ab Samstag einzustellen (www.gd.zh.ch/coronavirus).

Damit unterstützt die Gesundheitsdirektion die schon seit längerem andauernden Bestrebungen der Zürcher Spitäler, alles Notwendige zu unternehmen, um die wachsende Zahl von Corona-Hospitalisationen bewältigen zu können. Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli sagt: «In den letzten Tagen erhielten wir Zuschriften unterschiedlichster Gesundheitsinstitutionen, die nicht nur ihre Solidarität mit den Akutspitälern bekundeten, sondern konkret Unterstützung anboten. Viele Gesundheitsakteure helfen sich aber auch aus, ohne dass der Kanton dies vorschreibt oder vermitteln muss. Ich danke allen, die tatkräftig mithelfen, damit unser Gesundheitssystem keinen Kollaps erleidet. Mit den getroffenen Anordnungen stellt der Kanton sicher, dass alle Spitäler nach einheitlichen Regeln verfahren.»

Neben der Schaffung von Behandlungskapazitäten verlangt die Gesundheitsdirektion auch ein systematisches Controlling, um den Bestand und die Verfügbarkeit von Schutzmaterial und Intensivpflegeplätzen monitoren zu können.

Das oberste Ziel aller Bemühungen ist es, für den erwarteten Ansturm in ungefähr zwei Wochen genügend Intensivpflegeplätze und Beatmungsstationen bereit zu halten.

  Redaktion Polizei-Schweiz       17 März, 2020 18:03