Bern BE: Bund verlängert Kostenübernahme für Covid-19-Impfung
Die Covid-19-Impfkostenübernahme durch den Bund wird bis Mitte 2024 fortgesetzt, um den Zugang niederschwellig zu halten. (29.11.2023)
Die Regelungen zur Übernahme der Kosten für die Covid-19-Impfung gelten noch bis Ende 2023. Um den Zugang zur Covid-19-Impfung weiterhin niederschwellig zu halten, hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 29. November 2023 entschieden, die Kostenübernahme empfohlener Impfungen bis mindestens Mitte 2024 zu verlängern.
Die Impfung gegen Covid-19 bietet nach wie vor einen guten Schutz vor schwerer Erkrankung, Hospitalisation und Tod. Sie bleibt ein zentrales Element zur Verhinderung schwerer Krankheitsverläufe für besonders gefährdete Personen.
Um den Zugang zu Covid-19 Impfungen möglichst niederschwellig zu halten, sind die empfohlenen Impfungen für die Bevölkerung in der Schweiz weiterhin kostenlos. Die Kosten werden von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung, dem Bund und den Kantonen getragen.
Die Impfangebote in Hausarztpraxen, Spitalern oder Impfzentren reichen nach Ansicht des Bundesrates aus, damit sich besonders gefährdete Personen impfen lassen können. Deshalb übernimmt der Bund ab Anfang 2024 die Kosten von Impfungen in Apotheken nicht mehr.
Versorgung: Systemwechsel zum privaten Markt Mitte 2024
Der Impfstoffmarkt unterliegt in der Schweiz grundsätzlich dem freien Markt. Die Impfung gegen Covid-19 ist eine Ausnahme: Wegen der ausserordentlichen Situation haben Bund und Kantone die Versorgung der Schweizer Bevölkerung mit Covid-19-Impfstoffen seit Beginn der Pandemie übernommen. Mitte 2024 soll der Wechsel weg von der zentralen, staatlichen Beschaffung und Verteilung hin zu den regulären Strukturen des privaten Marktes erfolgen. Der Bundesrat geht davon aus, dass der freie Markt die Nachfrage ab diesem Zeitpunkt sicherstellen kann.
Quelle der Meldung: Der Bundesrat