Polizei Schweiz
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Vorladung bei der Polizei

Eine Vorladung der nächsten Polizeistation führt meistens zu einem sekundenlangen Schreck. Jeder stellt sich die Frage, ob er eine Straftat begangen hat oder ob er als Zeuge geladen wurde. Das Öffnen der Vorladung löst dieses Rätsel auf. Dennoch bleiben zahlreiche Fragen offen, die wir nun lösen möchten.

Muss der Termin wahrgenommen werden?

Setzt die Polizei einen Vorladungstermin fest, dann richtet sich dieser selbstredend nicht nach der Freizeit der vorgeladenen Person. In der Regel muss Urlaub beantragt werden, was zu einer unangenehmen Situation am Arbeitsplatz führen kann. Deshalb möchten wir zuerst erläutern, ob solch einer Vorladung Folge zu leisten ist und wie es aussieht, falls die Vorladung aus einem anderen Land kommt.

Situation

Gesetzeslage

Schweiz: Vorladung durch Staatsanwaltschaft

Hier herrscht eine Erscheinungspflicht. Wird diese nicht eingehalten, darf der Vorgeladene per Polizeigewalt vorgeführt werden.

Schweiz: Vorladung durch die Polizei

Auch in dieser Situation sollte die vorgeladene Person erscheinen, um keine Zwangsmaßnahmen zu riskieren.

Deutschland: Vorladung durch die Polizei

In Deutschland besteht keine Erscheinungspflicht, es darf jederzeit abgesagt werden.

Deutschland: Vorladung durch die Staatsanwaltschaft

Erfolgt die Vorladung durch die Staatsanwaltschaft, dann muss die vorgeladene Person erscheinen.

Wichtig: Bei einer Vorladung wird die betroffene Person nicht immer einer Straftat beschuldigt. Auch Zeugen werden vorgeladen und können so zur Aufklärung des Sachverhalts beitragen. In der Schweiz ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, seinen Arbeitnehmer für den Termin freizustellen.

Welche Angaben müssen bei der Polizei gemacht werden?

Wie deutlich zu erkennen ist, muss in der Schweiz eine vorgeladene Person erscheinen, in Deutschland nur dann, wenn die Vorladung von der Staatsanwaltschaft kommt. Unabhängig hiervon gibt es für beide Länder gleiche Regeln, die sich auf die Auskunftspflicht beziehen:

  • grundsätzlich muss jeder nur seine Personalien angeben, weitere Auskünfte müssen nicht erteilt werden
  • als Zeuge muss jeder die Wahrheit sagen, ansonsten können Lügen als Straftat gewertet werden
  • eine der Straftat bezichtigte Person darf lügen! Das wird nicht als Straftat, wie zum Beispiel beim Meineid, bezeichnet
  • handelt es sich um einen Verkehrsverstoß, muss der Fahrzeughalter den Namen des Fahrzeuglenkers benennen – ein Zeugnisverweigerungsrecht besteht nur zwischen Verwandten

Kann die Schweizer Polizei einen deutschen Bürger vorladen?

Grundsätzlich gilt, dass jedes Land nur auf die eigenen Bürger per Staatsgewalt zugreifen dürfen. Demzufolge muss ein deutscher Bürger nicht in die Schweiz reisen, wenn ihm entweder eine Straftat vorgeworfen wird oder er als Zeuge geladen wurde. Somit gilt die oben erwähnte Erscheinungspflicht definitiv nur für Schweizer Bürger. Sollte die Schweizer Polizei Auskünfte einer im Ausland lebenden Person haben wollen, so muss sie das Ausland um Rechtshilfe bitten.

Muss ein Schweizer Bürger einer deutschen Vorladung folgen?

In diesem Fall muss der Vorgeladene nicht bei der deutschen Behörde erscheinen. Hierbei handelt es sich um einen unangemessenen Aufwand, weshalb ein Schweizer jederzeit zu einer Behörde in seiner Wohnnähe gehen darf. Diese Behörde nimmt alle erforderlichen Daten auf und leitet diese an die deutsche Behörde weiter.

All das ist aufgrund der internationalen Rechtshilfe möglich, die jede Schweizer Behörde erfüllen muss. Allerdings gibt es besondere Situationen, die zu einer Versagung der Rechtshilfe führen können. So leistet die Schweiz keine Hilfe bei einer Steuerhinterziehung oder wenn es sich um eine Bagatelle-Straftat handelt, die zu einer geringeren Freiheitsstrafe als sechs Monate führt. Aber: Bei Steuerbetrug wenden Schweizer Behörden die Vorschriften der internationalen Rechtshilfe an.

Welche Strafen drohen bei Nichtbeachtung der Vorladung?

In Deutschland wird keine Strafe ausgesprochen, wenn die Vorladung von der Polizei stammt und der Vorgeladene dieser nicht Folge leistet. Anders sieht es bei einer Vorladung durch die Staatsanwaltschaft aus, hier kann ein Ordnungsgeld ausgesprochen werden. Gleiches trifft für die Schweiz zu, auch hier darf per Bußgeld bestraft werden oder der Vorgeladene wird per Polizei abgeholt.

Welche Straftaten gibt es nur in der Schweiz?

Das Schweizerische Strafgesetzbuch regelt eindeutig, welche Straftaten es gibt und mit welchen Strafen gerechnet werden muss. Zuerst jedoch möchten wir erläutern, welche Unterschiede es zwischen den Straftaten gibt:

  • von einem Vergehen wird gesprochen, wenn die Straftat nur zu einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren führt
  • ein Verbrechen wird immer mit einer Freiheitsstrafe ab drei Jahren bestraft
  • Hinzu kommt, dass einige Straftaten nicht verjährbar sind – diese können somit lebenslang verfolgt werden. Hierbei handelt es sich um:

  • Kriegsverbrechen
  • Völkermord
  • Verbrechen gegen die Menschlichkeit
  • Qualifizierte terroristische Handlungen
  • pornografische Straftaten an Kindern
  • Wichtig: In Deutschland ist zudem Mord unverjährbar, in der Schweiz wird über die Aufnahme dieser Straftat in die Liste der unverjährbaren Straftaten noch diskutiert.

    Kann eine Straftat im Ausland angezeigt und verfolgt werden?

    Soll eine Straftat angezeigt und mit einer Strafe belegt werden, so gilt stets das Strafgesetz am Tatort. Trotzdem ist es möglich, eine im Ausland begangene Straftat anzuzeigen, wenn hiervon ein Bürger des eigenen Landes betroffen war. In solch einem Fall kann das Strafgesetz des anderen Landes herangezogen werden. Generell sieht es jedoch so aus, dass in der Schweiz und in Deutschland ähnlich hohe Strafen bei den gleichen Straftaten festgesetzt werden. Deshalb ist es unerheblich, welches Strafgesetzbuch herangezogen wird.

    Achtung: Vorladungen der Polizei werden nicht per Mail verschickt.

      Redaktion Polizei-Schweiz       20 November, 2023 22:13