Kanton Thurgau: Verschärfung der Corona-Massnahmen
Im Kanton Thurgau sind die Corona-Fallzahlen wieder gestiegen. Die Spitäler sind stark gefordert. Deshalb hat die Regierung sechs zusätzliche Massnahmen beschlossen.
Es gilt eine Homeoffice-Pflicht, sofern es die betrieblichen Umstände zulassen.
Veranstaltungen mit mehr als 10 Personen sind verboten. Vorbehalten: Veranstaltungen zur Ausübung der politischen Rechte; Gottesdienste und Beerdigungen, berufliche Tätigkeiten und Bildungsbereich.
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Der Regierungsrat setzt weiterhin auch auf die Eigenverantwortung jedes und jeder einzelnen. Kontakte sind weitgehend zu beschränken, die Hygiene- und Abstandsregeln stets und unbedingt auch im privaten Rahmen einzuhalten.
An Veranstaltungen im Familien- und Freundeskreis (private Veranstaltungen), die nicht in öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Betrieben stattfinden, dürfen maximal 10 Personen aus höchstens zwei verschiedenen teilnehmen.
Sport- und kulturelle Aktivitäten (Proben, Auftritte) im nichtprofessionellen Bereich mit mehr als 10 Personen sind verboten. Für Gesangsgruppen im nichtprofessionellen Bereich und ausserhalb des Familienkreises ist die Durchführung von Proben und Aufführungen ganz verboten.
Kanton TG