Polizei Schweiz
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Kanton Schwyz – Erneuter Rückgang der Kantonalen Ordnungsbussen

Im Jahr 2014 wurden mit 180 Bussen gemäss der Kantonalen Ordnungsbussenverordnung 27 Bussen weniger ausgestellt als im Jahr 2013. Damit ist das zweite Jahr in Folge ein Rückgang zu verzeichnen. Der grösste Rückgang war bei der Widerhandlung gegen die Hundeleinenpflicht ausserhalb von Naturschutzgebieten zu verzeichnen.

Die Kantonspolizei Schwyz und die übrigen befugten Personen mussten 2014 insgesamt 180 Personen gemäss der Kantonalen Ordnungsbussenverordnung büssen, wobei 133 Ordnungsbussen von der Polizei ausgestellt wurden.

Am häufigsten mussten Personen gebüsst werden, die geringfügig gegen die Benützungspflicht der öffentlichen Abfall- und Sammeleinrichtungen verstossen haben. Mit 30 ausgestellten Bussen ist hier ein Anstieg um 11 Bussen zu verzeichnen. Mit 16 Personen, die wegen des Wegwerfens von Kleinabfällen (Littering) gebüsst wurden, ist die Zahl gegenüber dem Vorjahr (15) in etwa gleich geblieben. Die Zahl der Bussen wegen Nachtruhestörungen (Verursachen ungebührlichen Lärms) blieb mit sieben auf dem Vorjahresstand. In sechs (zwölf) Fällen wurde die Notdurft ausserhalb sanitärer Einrichtungen verrichtet.

40 (Vorjahr 58) Hundehalter mussten gebüsst werden, weil sie ihren Begleiter nicht nach der Leine führten. 17 (15) von ihnen waren in einem Naturschutzgebiet unterwegs.

Leicht angestiegen sind die Bussen aufgrund von Betteln, von 20 auf 24. 20 Personen fischten mit unerlaubten oder zu vielen Gerätschaften, im Vorjahr waren es 28. Mit Motorfahrzeugen waren trotz eines Befahrungsverbots in Naturschutzgebieten acht (neun) Fahrzeuglenker unterwegs. Mit nichtmotorisierten Fahrzeugen waren es vier, 2013 waren es keine

Drei Jäger füllten die Abschussmeldung unvollständig oder nicht korrekt aus, sieben (neun) unterliessen deren rechtzeitige Meldung.

  Redaktion Polizei-Schweiz       25 Februar, 2015 14:31