Polizei Schweiz
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Hittnau ZH: Abermalige Störung der Totenruhe – Feten auf dem Friedhof

Wie die Friedhorfverwaltungs Hittnau heute mitteilt, werden seit geraumer Zeit werden auf und rund um den Friedhof Hittnau Lärmbelästigungen und Sachbeschädigungen festgestellt. Offenbar werden auf dem Areal des Friedhofes Feste gefeiert und die Zeugen dieser nächtlichen Aktivitäten sind zerschlagene Flaschen und Abfall. Selbst auf den Gräbern wurden schon leere Flaschen gefunden.

Der Friedhof ist ein Ort, welcher eine gewisse Ruhe und Würde ausstrahlen soll und wo ein dementsprechendes Verhalten erwartet werden kann. Vor allem ist der Friedhof auch ein Ort, an dem sich Angehörige aufhalten um sich zu besinnen. Auf keinen Fall ist der Friedhof jedoch ein Ort, wo Feste veranstaltet werden können und Besucher am folgenden Tag eine unzumutbare Unordnung antreffen.

Gemäß dem Friedhofreglement der Gemeinde Hittnau soll der Friedhof bei Einbruch der Dunkelheit verlassen werden und Besucher haben sich der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten.

Um die Ruhe und Ordnung auf dem Friedhof in Zukunft wieder gewährleisten zu können, werden wir ab sofort unrechtmäßiges Aufhalten auf dem Friedhof, unverhältnismässige Lärmbelästigungen und Sachbeschädigungen zur Anzeige bringen. Es werden Kontrollgänge stattfinden, bei denen fehlbare Personen umgehend und ohne Vorwarnung verzeigt werden. Wir bedauern diesen Schritt, aber infolge der mittlerweile unzumutbaren Situation, sehen wir uns gezwungen, diesen Weg zu gehen, teilt die Friedhofsverwaltung Hittnau weiter mit.

Aus dem Friedhofreglement der Gemeinde Hittnau und der kantonalen Bestattungsverordnung ist ersichtlich, daß eine Widerhandlung gegen diese Bestimmungen mit Haft oder Buße bestraft wird.


  Redaktion Polizei-Schweiz       9 Mai, 2007 14:27