Polizei Schweiz
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Herisau AR: Polizei mußte betrunkene Jugendliche in polizeiliches Gewahrsam nehmen – weitere Delikte außer Nachtruhestörung in Abklärung

Am späten Donnerstagabend, 19. April 2007 mußte die Kantonspolizei wegen Lärmklagen in einer Wohnung an der Schmiedgasse intervenieren und einen Jugendliche sowie einen jungen Erwachsenen in Polizeigewahrsam nehmen.

Nachdem sich die Polizei in den vergangenen Wochen bereits mehrfach mit Lärmverursachern an der Schmiedgasse befassen mußte, gingen am Donnerstagabend um 22.00 Uhr wiederum Klagen von Anwohnern ein.

Beim Eintreffen der Polizeipatrouille hielten sich in einer Wohnung sechs Jugendliche und junge Erwachsene im Alter zwischen 15 und 19 Jahren auf.

Ganz offensichtlich hatten die Lärmverursacher massiv alkoholische Getränke konsumiert. Weil ein 17-jähriger Jugendlicher und ein 19-jähriger Mann, welche beide erheblich angetrunken waren, keine Gewähr für Ruhe gaben und sich renitent verhielten, mußten sie in Polizeigewahrsam genommen werden. Zudem wird die Kantonspolizei im Bezug auf mögliche Deliktsbegehungen Abklärungen vornehmen.

  Redaktion Polizei-Schweiz       20 April, 2007 11:49