Polizei Schweiz
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Das sind die Regeln für Heim- und Wildtierhaltung

Das Tierschutzgesetz (TSchG) und die Tierschutzverordnung (TSchV) regeln die Haltung und Zucht von Heim- und Wildtieren sowie die Ausbildungsanforderungen an ihre Halterinnen und Halter. Auch verbotenen Handlungen an den Tieren sind darin festgehalten.

Für ausführliche Infos: KLICKE HIER

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV hat die Informations- und Deklarationspflicht zu Tiergehegen präzisiert und fordert die Anbieterinnen und Anbieter auf, Ställe, Terrarien oder Aquarien in Geschäften und im Onlinehandel richtig anzuschreiben und die Kundschaft zu beraten. Es hat sich gezeigt, dass vielen Anbietern diese Vorschriften zu wenig vertraut sind. Das BLV zeigt nun unter anderem auf, wie die Mindestfläche eines Geheges zu berechnen ist, welche Ställe für welche Tierarten erlaubt sind und wie die Beschaffenheit sein muss.

Als Heimtiere gelten Tiere, die aus Interesse am Tier oder als Gefährten im Haushalt gehalten werden: Hunde, Katzen, Frettchen, Nagetiere, Kaninchen und viele weitere Heimtierarten.

Ziervögel, Zierfische, Schlangen, Schildkröten oder Papageien zählen ebenso dazu wie Greifvögel, Tauben und Wachteln. Es darf dabei aber nicht vergessen werden, dass diese Tiere Wildtiere sind, auch wenn sie in Gefangenschaft leben.

Fischerei und Jagd fallen primär in den Zuständigkeitsbereich des Bundesamtes für Umwelt (BAFU).

  Redaktion Polizei-Schweiz       8 Februar, 2022 12:23