COVID-19: Kanalisierungsmassnahmen zu Deutschland und Österreich aufgehoben
Die gesperrten Grenzübergänge der Schweiz mit Deutschland und mit Österreich sind wieder geöffnet. Die Öffnungen wurden zwischen den drei Staaten abgesprochen und koordiniert und sind seit der Nacht von Freitag, 15. Mai, auf Samstag 16. Mai 2020, um Mitternacht in Kraft.
Mit Inkrafttreten dieser Änderungen hat die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) die Kanalisierungsmassnahmen an den Grenzübergängen zu Deutschland und Österreich aufgehoben. Die Absperrungen an den geschlossenen Grenzübergängen wurden durch die betreffenden Grenzbehörden grösstenteils entfernt, die Arbeiten dazu werden voraussichtlich im Verlaufe des Tages abgeschlossen sein.
Die Grenzübergänge zu den beiden Nachbarländern sind damit wieder geöffnet. Die Grenzkontrollen bleiben hingegen bestehen; diese finden risikobasiert statt. Die EZV kann Personen weiterhin die Einreise verweigern, wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind.
Einreisen aus Gründen, welche nicht in der COVID-19-Verordnung 2 oder in den Weisungen des SEM genannt werden, bleiben verboten. Darunter fällt etwa die Einreise, um in der Schweiz zu tanken oder Einkäufe tätigen zu wollen oder die Einreise zu rein touristischen Zwecken. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) listet auf seiner Website alle Informationen zu den aktuellen Bestimmungen auf.
Wird bei der Einreise in die Schweiz festgestellt, dass Waren eingeführt werden, welche im Rahmen einer Reise erworben wurden, die ausschliesslich dem Einkaufstourismus gedient hat, wird gemäss der COVID-19-Verordnung 2 gebüsst. Einkaufen gilt nicht als ein triftiger Reisegrund.
Die Grenzübergänge zu Italien und Frankreich sind von den beschriebenen Lockerungen ausgeschlossen. Eine allfällige Öffnung weiterer Grenzübergänge erfolgt in enger Absprache mit den in- und ausländischen Partnerbehörden je nach Entwicklung der Lage. Die aktuelle Übersicht der geöffneten Grenzübergängen ist auf der Webseite der EZV einsehbar.