Coronavirus Thurgau: Schluss mit den meisten Massnahmen ab 17. Februar
Auch im Kanton Thurgau werden die meisten Schutzmassnahmen gegen Covid-19 gemäß des BAG-Beschlusses vom 16.02.22 aufgehoben.
Nachdem der Bundesrat die Massnahmen gegen die Ausbreitung der Coronapandemie weitgehend aufgehoben hat, hat auch der Regierungsrat des Kantons Thurgau die meisten kantonalen Massnahmen aufgehoben. Das gilt insbesondere für die Maskenpflicht.
Das repetitive, präventive Testen in Betrieben im Kanton Thurgau wird zudem per 28. Februar 2022 beendet, davon ausgenommen sind Betriebe im Gesundheits- oder Sozialwesen.
An seiner Sitzung vom 16. Februar 2022 hat der Bundesrat die schweizweiten Massnahmen gegen die Coronapandemie grösstenteils aufgehoben. So sind per 17. Februar 2022 Läden, Restaurants, Kulturbetriebe und öffentlich zugängliche Einrichtungen sowie Veranstaltungen wieder ohne Maske und Zertifikat zugänglich. Aufgehoben sind auch die Maskenpflicht am Arbeitsplatz und die Homeoffice-Empfehlung.
Beibehalten werden einzig die Isolation positiv getesteter Personen sowie die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen. Diese Massnahmen gelten zum Schutz besonders vulnerabler Personen noch bis Ende März 2022; danach erfolgt die Rückkehr in die normale Lage.
Aufgrund der Entscheide des Bundesrats hat auch der Regierungsrat des Kantons Thurgau die meisten kantonalen Massnahmen aufgehoben. Insbesondere gilt ab dem 17. Februar 2022 während Veranstaltungen in Innen- und Aussenräumen, an Märkten, an Fach- und Publikumsmessen sowie in Warte- und Zugangsbereichen des öffentlichen Verkehrs keine Maskenpflicht mehr.
Ausserdem hat der Regierungsrat entschieden, dass die Maskenpflicht in Einrichtungen für erwachsene Menschen mit Behinderung dem Entscheid der einzelnen Einrichtungen überlassen werden soll.
Der Bundesrat hat zudem die generelle Empfehlung sowie die Finanzierung der repetitiven Testung in Betrieben aufgehoben.
Deshalb hat der Regierungsrat beschlossen, das repetitive, präventive Testen in Betrieben im Kanton Thurgau, die nach Covid-Verordnung 3 nicht dem Gesundheits- oder Sozialwesen zugeordnet werden können, per 28. Februar 2022 zu beenden. Vorerst weitergeführt wird hingegen das Ausbruchsmanagement bei erkannten Übertragungshäufungen.
Aufgehoben wurden auch die Beschlüsse zum Anspruch auf bezahlten Urlaub sowie zur Zertifikatspflicht in Gesundheitseinrichtungen. Diese Regelungen wurden obsolet. Beibehalten werden hingegen die Beschlüsse zur Auffinanzierung von Covid-19-Impfungen sowie zur Bewilligungspflicht für Covid-Testzentren.
Quelle der Meldung: Kanton TG