Coronavirus St.Gallen SG – Regeln für Gastrobetriebe bekannt
Seit Samstagmorgen (09.05.2020) liegen die Erläuterungen zur COVID-19-Verordnung, welche ab Montag, 11. Mai 2020 in Kraft tritt, vor. Darin werden unter anderem die Regeln für die wieder öffnenden Gastrobetriebe festgehalten. Noch offen ist, ob der Kanton St.Gallen die Durchsetzung an die Stadt St.Gallen und damit an die Stadtpolizei delegieren wird.
Nachdem am Freitag, 8. Mai 2020, die letzte Version der COVID-19-Verordnung durch den Bund veröffentlicht wurde, folgten am Samstagsmorgen die dazugehörigen Erläuterungen. In den Erläuterungen wird unter anderem der ab Montag, 11. Mai 2020, wieder mögliche Gastrobetrieb geregelt. Es gelten diverse Schutzbestimmungen. So dürfen pro Tisch nicht mehr als vier Personen oder eine Familie mit Kindern, welche im gleichen Haushalt wohnen, sitzen. Zwischen den einzelnen Gästegruppen sind zwei Meter Abstand einzuhalten.
Stehtische sind nicht erlaubt. Zudem müssen Gastrobetriebe zwischen 00:00 Uhr und 06:00 Uhr morgens geschlossen sein. Dies betrifft insbesondere Betriebe in der Stadt St.Gallen, die gewöhnlich an Samstagen bis 1 Uhr geöffnet oder gar von weiteren Verkürzungen der Öffnungszeiten profitieren. Abgsehen von dieser zeitlichen Einschränkung ab Mitternacht gelten die Öffnugnszeiten gemäss bestehenden Bewilligungen. Unklar ist, ob der Kanton St.Gallen die Durchsetzung der COVID-19-Verordnung in Bezug auf die städtischen Gastrobetriebe an die Stadt St.Gallen und damit an die Stadtpolizei St.Gallen delegieren wird. Fälle individuell beurteilen
Selbst wenn der Kanton St.Gallen die Durchsetzung der COVID-19-Verordnung im Bereich der Gastrobetriebe nicht an die Stadt St.Gallen delegieren sollte, ist die Stadtpolizei dennoch in bestimmten Fragen gefordert. Dabei geht es unter anderem um die Nutzung des öffentlichen Raumes für Aussenrestaurationen. Bedürfnisse von Gastronomiebetrieben müssen individuell beurteilt werden.
Es ist im Einzelfall zu prüfen, ob öffentlicher Grund für die Aussenrestauration zur Verfügung gestellt werden kann. Grundsätzlich ist es aber so, dass nur Gastrobetriebe, welche bereits über eine Aussenrestauration verfügen, diese sofern möglich ausdehnen können. Ziel ist dabei nicht die Bewirtung von mehr Gästen, sondern grösserer Abstand zwischen den Gästen zu deren Schutz. Abgesehen von einer möglichen temporären Nutzung des öffentlichen Grundes gilt die jeweils bestehende Baubewilligung.
Kontakt bei Unklarheiten
Gastrobetriebe können sich mit Ihren Anliegen per E-Mail an bewilligungen@stadt.sg.ch wenden. Die
Stadtpolizei St.Gallen wird bemüht sein, ab Montagmorgen möglichst rasch Fragen zu klären und Unterstützung zu bieten, sofern sie zuständig ist.
Stadtpolizei SG