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Coronavirus: Massnahmen gegen Konkurse

Der Bundesrat will mit gezielten Massnahmen coronabedingte Konkurse und den damit verbundenen Verlust von Arbeitsplätzen verhindern.

Er hat die entsprechende Verordnung an seiner Sitzung vom 16. April verabschiedet. Sie tritt am 20. April in Kraft. Die Verordnung sieht eine vorübergehende Entlastung von der Pflicht zur Überschuldungsanzeige vor, die in der Regel zum sofortigen Konkurs führen würde, sowie die Möglichkeit einer befristeten, unbürokratischen COVID-19-Stundung insbesondere für KMU.

Das Wichtigste in Kürze:

Unternehmen, die allein aufgrund der Coronakrise in finanzielle Schwierigkeiten geraten, sollen mehr Zeit erhalten, um ihr Geschäft zu reorganisieren und Sanierungsmassnahmen umzusetzen.

Die entsprechende Verordnung des Bundesrates soll mit gezielten und vorübergehenden Massnahmen coronabedingte Konkurse, vor allem bei den KMU, verhindern.

Die Bestimmungen treten am 20. April 2020 in Kraft und sind auf sechs Monate befristet.

EJPD

  Redaktion Polizei-Schweiz       16 April, 2020 13:37