Coronavirus Luzern: Endlich Fasnacht ohne Einschränkungen
Dank des Beschlusses des BAG von heute (16.02.22) kann die Luzerner Fasnacht ohne Einschränkungen stattfinden.
Der Bundesrat hat heute beschlossen, dass ab morgen Donnerstag, 17. Februar 2022 die Covid-Massnahmen grösstenteils aufgehoben werden. Aufgrund dieser neuen Ausgangslage sind Grossanlässe wie die Luzerner Fasnacht nicht mehr bewilligungspflichtig und können ohne Einschränkungen des Bundes oder des Kantons stattfinden.
Die meisten schweizweit geltenden Schutzmassahmen wie z.B. die Zertifikatspflicht, die kantonale Bewilligungspflicht für Grossveranstaltungen ab 1000 Personen und die Maskenpflicht in Läden und in Innenbereichen von Restaurants sowie von öffentlich zugänglichen Einrichtungen, Betrieben und Veranstaltungen werden vom Bund per morgen Donnerstag, 17. Februar 2022 aufgehoben.
Beibehalten werden lediglich die Isolation positiv getesteter Personen sowie die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen.
Die heute vom Bundesrat kommunizierten Beschlüsse haben unter anderem Auswirkungen auf die Luzerner Fasnacht 2022. Auf Basis der Aufhebung der meisten Schutzmassnahmen sind nun seitens Kanton alle Grossveranstaltungen möglich – also auch Fasnachtsumzüge, Tagwache, Orangenwerfen sowie der Aufbau von Infrastrukturen wie Guuggerbühnen.
Dass eine Strassen- und Beizenfasnacht durchführbar ist, wurde vom Regierungsrat bereits am 25. Januar 2022 kommuniziert. Neu gilt auch für Veranstaltungen in Innenräumen sowie in Restaurants keine Zertifikatspflicht mehr.
Kanton befürwortete die Aufhebung aller Massnahmen in einem Schritt
Regierungsrat Guido Graf, Vorsteher des Gesundheits- und Sozialdepartements: «Ich freue mich sehr, dass der Luzerner Fasnacht 2022 nun nichts mehr im Weg steht und sie vollumfänglich stattfinden kann.
Da nun die staatlichen Schutzmassnahmen weitestgehend aufgehoben sind, Omikron aber nach wie vor zirkuliert, wird die individuelle Verantwortung umso wichtiger. Diese Verantwortung gilt es auch an der Fasnacht wahrzunehmen.»
Quelle der Meldung: Kanton LU