Polizei Schweiz
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag

Coronavirus-Krise: Hausbesuche von falschen Helfern und Gesundheitsbeamten

Gemäss Warnung des Bundeskriminalamtes von Deutschland nutzen Betrüger die aktuelle Situation um das Corona-Virus und der damit verbundenen Isolation von manchen Mitbürgern für weitere Betrugsmaschen. Dabei statten die Betrüger den Opfern Hausbesuche ab und geben sich als Helfer oder Gesundheitsbeamte aus.

Die Betrugsmasche

Die Betrüger gehen persönlich am Wohnort des Opfers vorbei und Klingeln an der Haus-/Wohnungstür, wobei sich die Betrüger als angebliche Einkaufshelfer/innen oder Gesundheitsbeamte ausgeben. Die Absicht der Betrüger ist dabei an Bargeld oder sonstige Wertsachen des Opfers zu gelangen.

Variante Einkaufshelfer:

Die Betrüger bieten dem Opfer an allfällige Besorgungen zu erledigen, sodass sich das Opfer nicht unnötig in Gefahr begeben muss. Nachdem die Betrüger das Bargeld für den angeblichen Einkauf erhalten hatten, kehren sie nicht mehr zum Opfer zurück.

Variante Gesundheitsbeamte:

Die Betrüger behaupten, einen Corona-Test vornehmen oder allfällige Reinigungsarbeiten durchführen zu wollen. Die Absicht der Betrüger ist in das Innere der Wohnung des Opfers zu gelangen und dort während einer Unachtsamtkeit des Opfers Bargeld oder sonstige Wertsachen an sich zu nehmen. Nach der Tatbegehung verlassen die Betrüger die Wohnung unter irgendeinem Vorwand fluchtartig.

Was muss ich tun?

Seien Sie generell bei Besuchen von Ihnen unbekannten Personen skeptisch und lassen Sie diese nicht sogleich in Ihre Wohnung.

Lassen Sie sich noch an der Wohnungstür den Grund für den Besuch schildern und bitten Sie um das Vorzeigen eines entsprechenden Ausweises.

Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen der unbekannten Person Zutritt zu Ihrer Wohnung zu gewähren oder Bargeld zu geben.

Sollten Sie der Ihnen unbekannten Person trotzdem Zutritt zu Ihrer Wohnung gewähren, lassen Sie diese nie unbeobachtet.

Melden Sie verdächtige Vorfälle der Polizei über die Rufnummer 117 und geben Sie das Signalement der tatverdächtigen Person an.

  Redaktion Polizei-Schweiz       25 März, 2020 07:22