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Coronavirus Freiburg FR – Neue Regelungen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus

Der Staatsrat hat den heute Nachmittag bekannt gegebenen Entscheid des Bundesrates, die Ausnahmeregelungen für die Kantone zu beenden, zur Kenntnis genommen. Die neue Regelung wird, wie in der Verordnung des Bundes vorgesehen, diesen Samstag, 9. Januar 2021, um 0.00 Uhr in Kraft treten.

Nachdem der Bundesrat heute Nachmittag beschlossen hat, die Ausnahmeregelung für die Kantone zu beenden, hat der Staatsrat seine Verordnung über kantonale Massnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus geändert. Das heisst:

Es sind oder bleiben geschlossen:

öffentliche Gaststätten, Bars, Restaurants (einschliesslich der Restaurants in Verbindung zu Skigebieten) und andere Verpflegungsstände;
andere der Öffentlichkeit zugängliche Einrichtungen und Anlagen, insbesondere Kasinos, Unterhaltungs- und Freizeiteinrichtungen und -anlagen, Kunsteisbahnen, Museen, Theater und Kinos, Fitness- und Hallensportanlagen, Schwimmbäder, Thermal- und Wellnessbäder, ausser solche für die Gäste von Hotels mit Zugang zu diesen Einrichtungen.

Es sind oder bleiben geöffnet:

Kantinen und Mensen von Betrieben, der Orientierungsschule und Bildungsstätten der Sekundarstufe II, Restaurants und Bars in Hotels nur für Hotelgäste (mit Öffnungszeiten bis 23 Uhr) und Betriebe mit Take-away- und/oder Lieferservice; Seilbahnen;

Geschäfte und Dienstleistungsbetriebe (Coiffeure, Banken usw.), einschliesslich Selbstbedienungseinrichtungen (z. B. Bahnhofläden, Autowaschanlagen), ausser zwischen 19.00 und 6.00 Uhr und an Sonntagen (nur Bäckereien und Apotheken dürfen sonntags geöffnet sein).

Diese Einschränkungen gelten nicht für Einrichtungen des Gesundheitswesens, soziale Dienste, öffentliche Verwaltungen oder auch Schalter an Bahnhöfen.

Bibliotheken und Ludotheken dürfen nur für die Ausleihe geöffnet werden. Der Zutritt zu den Lesesälen von Bibliotheken ist für Studierende und Forschende, die an der entsprechenden Institution studieren oder forschen, gestattet.

Salons für die Prostitution oder ähnlichen Dienstleistungen dürfen innerhalb der Grenzen der genehmigten Zeiten öffnen.

Ausserdem, und zur Erinnerung:

Jegliche organisierte Aktivität (die als Veranstaltung gilt) ist verboten; private Treffen (Familienkreis und Freunde) sind auf 10 Personen begrenzt (einschliesslich Kinder);

für Personen über 16 Jahre sind sportliche und tänzerische Aktivitäten mit Körperkontakt (z. B. Fussball, Hockey, Basketball, Kampfsportarten, Sporttanz) verboten. In diesen Disziplinen ist Einzeltraining ohne Körperkontakt erlaubt; technische Gruppenübungen ohne Körperkontakt sind nur im Freien erlaubt;
erlaubt sind sportliche Aktivitäten im Freien ohne Körperkontakt, ausgenommen Wettkämpfe, einzeln oder in Gruppen von bis zu 5 Personen.
Für weitere Details verweisen wir auf die Verordnung vom 6. Januar 2021 zur Änderung der Verordnung über kantonale Massnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus (siehe Beilage).

Verlängerung der kantonalen Unterstützungsmassnahmen

Der Staatsrat ist sich bewusst, dass das Ende der Ausnahmeregelung im Kanton Freiburg ein sehr harter Schlag für die betroffenen Unternehmen ist, insbesondere für all jene, die geschlossen werden mussten.

Der Staatsrat hat deshalb ab sofort beschlossen, die auf der Grundlage der Miete oder der Hypothekenzinsen berechneten Unterstützungsmassnahmen (BMSV-COVID-19) zu ihren Gunsten zu verlängern. Bis heute wurden rund 700 Anträge registriert und fast 3 Millionen Franken ausbezahlt. Von diesen Anfragen kamen 585 von öffentlichen Gaststätten wie Restaurants. Allerdings gibt es noch mehrere hundert Betriebe, die für diese Massnahme in Frage kommen, die bei uns aber noch nicht um Unterstützung gebeten haben.

Die zweite Massnahme, die diesen Montag aktiviert wurde, richtet sich speziell an Restaurants, Bars und Diskotheken (KWPV-Gastro-COVID-19). Sie ermöglicht es Betriebsleiterinnen und -leitern sowie Wirtinnen und Wirten ab November 2020 eine Unterstützung in Höhe von 9 % ihres Umsatzverlustes zu erhalten. Diese Massnahme läuft bis zum 22. Januar 2021.

Eine dritte verfügbare Massnahme betrifft Härtefälle mit einem kantonalen Budgetrahmen von 15 Millionen Franken, der prinzipiell und je nach zukünftigen Beschlüssen des Bundesrates erhöht werden sollte. Der Staatsrat kämpft derzeit dafür, dass der Bund seine Kriterien zur Anspruchsberechtigung und Berechnung der Unterstützung deutlich flexibler gestaltet, um den Kreis der Empfängerinnen und Empfänger der Unterstützung erweitern zu können.

Informationen und Antragsformulare für diese verschiedenen Massnahmen sowie weitere Unterstützung für Unternehmen finden Sie auf der entsprechenden Website der Wirtschaftsförderung des Kantons Freiburg. https://www.promfr.ch/de/covid-19/.

Fortsetzung der Anstrengungen

Der Staatsrat möchte die Gelegenheit nutzen, der Bevölkerung des Kantons Freiburg für die bisherigen Anstrengungen zu danken und sie zu ermutigen, in dieser Richtung weiterzumachen, wobei die gesundheitlichen Massnahmen gewissenhaft einzuhalten sind.

Kanton FR

  Redaktion Polizei-Schweiz       6 Januar, 2021 17:55