Coronavirus: Die Kantonspolizei Wallis erinnert an die Verordnung
Der Artikel 7c der Verordnung 2 COVID-19 beinhaltet das Verbot von Menschenansammlungen im öffentlichen Raum:
1 Menschenansammlungen von mehr als 5 Personen im öffentlichen Raum, namentlich auf öffentlichen Plätzen, auf Spazierwegen und in Parkanlagen, sind verboten.
2 Bei Versammlungen von bis zu 5 Personen ist gegenüber anderen Personen ein Abstand von mindestens zwei Metern einzuhalten.
3 Die Polizei und weitere durch die Kantone ermächtigte Vollzugsorgane sorgen für die Einhaltung der Vorgaben im öffentlichen Raum.
Kapo VS