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Corona Kanton Nidwalden – Soforthilfe bis Härtefallprogramm greift

Aufgrund der Referendumsfrist können Beiträge aus dem Härtefallprogramm frühestens Ende Februar ausbezahlt werden. Damit Nidwaldner Unternehmen, die unter den Covid-19-Massnahmen besonders stark leiden, schneller wirtschaftliche Hilfe erhalten, führt der Kanton eine Notverordnung ein. Dadurch können im Januar Überbrückungshilfen gewährleistet werden.

Nachdem in der vergangenen Woche der Landrat den kantonalen Rahmenkredit in der Höhe von 5 Millionen Franken und das Bundesparlament die Aufstockung der Summe für das Härtefallprogramm genehmigt haben, steht fest: Im Kanton Nidwalden stehen zur zeitnahen Unterstützung von Unternehmen, die wegen Covid-19 wirtschaftlich hart getroffen werden, insgesamt 10.43 Millionen Franken zur Verfügung. Da sich für viele Betriebe die Situation aufgrund der neusten Massnahmen, die der Bundesrat per Samstag eingeführt hat, zusätzlich verschärft, ist eine schnelle Hilfestellung angezeigt. Gelder aus dem Härtefallprogramm können allerdings frühestens ausbezahlt werden, wenn die Referendumsfrist für die kantonale Regelung von 60 Tagen abgelaufen ist. Dies ist am 22. Februar 2021 der Fall. «Solange können nicht alle notleidenden Unternehmen warten. Ihnen droht vorher das Aus», erklärt Landammann und Volkswirtschaftsdirektor Othmar Filliger.

Der Regierungsrat hat deshalb an seiner Sitzung von gestern eine Notverordnung für Überbrückungshilfen infolge der Covid-19-Pandemie erlassen. Diese tritt per 1. Januar 2021 in Kraft. «Mit diesem Vorgehen erhoffen wir uns, das Überleben stark betroffener Unternehmen zu sichern, bis die Härtefallbeiträge ausbezahlt werden können», hält Othmar Filliger fest. Nur wer die Voraussetzungen für das Härtefallprogramm voraussichtlich erfüllt, ist auch berechtigt, einen Antrag auf Überbrückungshilfe zu stellen. Die Notverordnung ist bis zum 30. April 2021 befristet und wird dem Landrat an einer nächsten Sitzung nachträglich unterbreitet.

Höhe der Überbrückungshilfe beträgt total 2 Millionen Franken
Der Kanton stellt insgesamt 2 Millionen Franken für Überbrückungshilfen zur Verfügung. Diese werden in Form von zinslosen Darlehen und in der Höhe von maximal 50’000 Franken gewährt. Nidwaldner Unternehmen, die davon profitieren wollen, müssen deklarieren, dass ihr Jahresumsatz 2020 im Zusammenhang mit den behördlich angeordneten Covid-19-Massnahmen unter 60 Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes von 2018 und 2019 liegt. Sollten mehr Gesuche eingehen als Mittel zur Verfügung stehen, hat die kantonale Entscheidungskommission, die aus dem Volkswirtschaftsdirektor und dem Finanzdirektor besteht, eine Priorisierung vorzunehmen. Dabei sind Unternehmen, die von den jüngsten Änderungen der Covid-19-Massnahmen auf Bundesebene besonders betroffen sind, bevorzugt zu behandeln.

Gewährte Überbrückungshilfen werden später mit den Härtefallbeiträgen verrechnet, sobald das effektive Gesuch geprüft und bewilligt worden ist. Sollten Unternehmen einen abschlägigen Entscheid erhalten, zuvor aber von einer Überbrückungshilfe profitiert haben, sind sie verpflichtet, das Darlehen bis zum 30. April 2021 zurückzuzahlen.

Gesuche für Überbrückungshilfen ab 4. Januar 2021
Anträge auf eine Überbrückungshilfe können zwischen dem 4. und 8. Januar 2021 online unter www.nw.ch/haertefall eingereicht werden. Die Auszahlung der Beiträge ist für Mitte Januar vorgesehen. «Es ist uns bewusst, dass die Feiertage bevorstehen und viele Unternehmer diese nach einem turbulenten Jahr herbeisehnen», so Landammann Othmar Filliger. «Aber um eine schnelle finanzielle Unterstützung gewährleisten und Missbrauch vorbeugen zu können, sind wir bei den Anträgen auf ein Mindestmass an Angaben angewiesen.»

Gesuche für reguläres Härtefallprogramm ab 15. Januar 2021
Die Eingabe für Gesuche für einen Beitrag aus dem regulären Härtefallprogramm erfolgt ab dem 15. Januar 2021. Das massgebende Kriterium, um einen Anspruch geltend zu machen, ist identisch mit der Bedingung bei der Überbrückungshilfe: Der Jahresumsatz 2020 beträgt aufgrund behördlich angeordneter Covid-19-Massnahmen unter 60 Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes von 2018 und 2019. Der Regierungsrat hat in der kantonalen Vollzugsverordnung festgelegt, dass pro Unternehmen maximal 300’000 Franken an nicht rückzahlbaren Beiträgen gesprochen werden können. Bei Bürgschaften liegt die Obergrenze bei 750’000 Franken. Diese werden als Darlehen mit einer Laufzeit von 10 Jahren ausgerichtet, wobei in den ersten drei Jahren keine Zinsen geschuldet sind.

Kanton Nidwalden

  Redaktion Polizei-Schweiz       23 Dezember, 2020 08:45