Polizei Schweiz
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Bern – Neufeld: Hüttendorf auf dem Zaffayara-Gelände – Anzeige u. a. wegen rechtswidrigem Handeln der Gemeindeorgane

Der Bund der Steuerzahler des Kantons Bern (BDS) und die Vereinigung BernAktiv (BA) haben mit heutigem Datum beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland eine Aufsichtsanzeige und einen Antrag auf Wiederherstellung des rechtmäßigen Zustandes verlangt.

BDS und BA werden nötigenfalls sämtliche weiteren möglichen Rechtsmittel ausschöpfen, da die politische Linke nicht gewillt ist, den illegalen Zustand zu bereinigen und gleiches Recht für Alle anzuwenden.

Lieber schikaniert man in der Stadt Bern ganz offensichtlich Steuerzahlende, Hausbesitzer und Gewerbetreibende.

Aufsichtsanzeige gegen illegale Bauten im Neufeld (Zaffaraya-Gelände)

Sehr geehrter Herr Regierungsstatthalter Lerch

Formelle / Rechtliches:

Mit aufsichtsrechtlicher Anzeige können der zuständigen Stelle Tatsachen angezeigt werden, die ein Einschreiten gegen eine Behörde als erforderlich erscheinen lassen (Art. 101 Abs. 1 VRPG).

Eine aufsichtsrechtliche Untersuchung ist gemäß Art. 88 des Gemeindegesetzes des Kantons Bern vom 16. März 1998 (BSG 170.11) zu eröffnen, wenn a) der Verdacht besteht, daß die ordnungsgemäße Verwaltung durch rechtswidriges Handeln der Gemeindeorgane oder auf andere Weise ernsthaft gestört oder gefährdet wird und b) die Gemeinde die Angelegenheit nicht gemäß Art. 86 selber ordnet. Im nachstehenden Fall sind diese Voraussetzungen klar erfüllt.

Der Bund der Steuerzahler des Kantons Bern als unabhängige, gemeinnützige und parteipolitisch neutrale Schutzvereinigung der Steuerzahlenden sowie die Vereinigung BernAktiv stellen fest, daß dutzende von Wohnwagen und weitere Bauten auf einem eingezäunten Gelände bei der Autobahnausfahrt Neufeld installiert wurden. Die Frist von 3 Monaten für Fahrnisbauten ist klar abgelaufen.

Fahrnisbauten über 3 Monate sind klar illegal und müssen entfernt werden. Das Bauinspektorat hat auf einen entsprechenden Hinweis, wonach das geltende Baurecht durch- und umzusetzen sei, nicht reagiert und der Gemeinderat der Stadt Bern hat sich mehrfach öffentlich dahingehend geäußert, daß er den rechtswidrigen Zustand tolerieren will.

Sachverhalt:

Die sogenannte Siedlung Zaffaraya befindet sich auf Nationalstraßengelände, in der Verkehrsfläche, inmitten des rollenden Verkehrs und gefährdet damit die Sicherheit. Die Erschliessung (Abwasser usw.) ist absolut ungenügend und dem Umweltschutz wird folglich in keiner Art und Weise Rechnung getragen.

Nachdem es sich um einen neuen Standort handelt kann klar nicht von einem Besitzstand ausgegangen werden. Das Bauvorhaben wurde ohne Baubewilligung ausgeführt, es liegt keine rechtskräftige Umzonung vor, es wurde keine Baubewilligung erteilt und hätte angesichts der Zone auch nicht erteilt werden dürfen.

Die Wiederherstellung des rechtmäßigen Zustandes ist daher zwingend erforderlich. Nach bundesgerichtlicher Rechtssprechung ist die Einhaltung des geltenden Rechts vorrangig.

Es gilt zudem, die präjudizielle Wirkung von nachträglichen Bewilligungsentscheiden, das Prinzip der Rechtsgleichheit und den Grundsatz der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet zu berücksichtigen. Es besteht – nicht zuletzt aufgrund einer klaren Ablehnung einer Hüttendorfzone durch das Volk – keinerlei öffentliches Interesse an einer zonenwidrigen Nutzung.

Antrag:

Der Bund der Steuerzahler des Kantons Bern und die Vereinigung BernAktiv leiten daher eine Aufsichtsanzeige ein, erwarten eine Wiederherstellungsverfügung und eine Durchsetzung des geltenden Baurechtes sowie in der Folge eine Entfernung der sich auf dem eingezäunten Gelände bei der Autobahnausfahrt Neufeld befindlichen Bauten und Anlagen.

  Redaktion Polizei-Schweiz       2 August, 2010 20:58