Polizei Schweiz
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Zug: Staatsanwaltschaft fordert sieben Jahre für 30-jährigen Nigerianer

Im Oktober 2010 war ein 86-jähriger Mann zu Hause in Baar überfallen worden. Nun hat die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug die Untersuchung gegen den mutmaßlichen Haupttäter abgeschloßen. Unter anderem wegen Raubes und Körperverletzung fordert sie eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren.

Die Zuger Staatsanwaltschaft kommt zum Schluß, daß der 30-jährige Nigerianer den Raubüberfall auf den Rentner von langer Hand geplant hatte. Gemäss der Untersuchung handelte der Beschuldigte vorsätzlich, das heißt mit Wissen und Willen, als er am 4. Oktober 2010 zusammen mit Komplizen in das Haus des Rentners an der Oberen Rebhalde in Baar stürmte und mehrere zehntausend Franken erbeutete. Das 86-jährige Opfer wurde durch die Fesselung und Knebelung sowie durch Fußtritte verletzt.

Mit Abschluß der Untersuchung erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage beim Strafgericht des Kantons Zug und fordert eine Bestrafung des 30-Jährigen unter anderem wegen Raubes, einfacher Körperverletzung und Hausfriedensbruchs.

Als Sanktion beantragt die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren sowie eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 30 Franken.

Der nicht geständige Nigerianer befindet sich seit seiner Festnahme im November 2010 in Untersuchungshaft. Die Beute bleibt bis heute verschwunden.

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug weist darauf hin, daß bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung des Beschuldigten die Unschuldsvermutung gilt.

Bestrafung eines Komplizen

Ein Komplize des 30-Jährigen – ebenfalls ein Afrikaner – konnte noch nicht ermittelt werden. Der heute 33-jährige Russe hingegen, der als Postbote verkleidet an der Tür des Opfers geklingelt hatte, wurde im August 2011 zu einer rechtsgültigen, unbedingten Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Während der Strafuntersuchung zeigte er sich sehr kooperativ. Vom konkreten Vorhaben der Afrikaner wußte er nichts.

  Redaktion Polizei-Schweiz       20 September, 2011 13:03