Polizei Schweiz
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag

Zürich ZH – Verkehrsabgabe 2014: Rechnungsversand läuft in den nächsten Tagen an

Im Juni 2012 hat die Stimmbevölkerung des Kantons Zürich dem revidierten Verkehrsabgabengesetz zugestimmt. Seit dem 1. Januar dieses Jahres ist es in Kraft. Auf Grund der dadurch nötigen Umstellung der Abrechnungssysteme läuft der Versand der Rechnungen für die Verkehrsabgabe 2014 erst in den nächsten Tagen an. Üblich ist der Versand im November des Vorjahres, der für die Verkehrsabgabe 2015 wieder die Regel sein wird.
 
Mit dem jetzt anlaufenden Versand ist sichergestellt, dass möglichst alle Fahrzeughalter bis Ende Februar ihre Rechnung erhalten haben. Zahlungsfrist für die Abgabe ist der 31. März 2014.
 
Mit dem neuen Verkehrsabgabengesetz erhöhen sich die Abgaben für schwere und hubraumstarke Fahrzeuge. Besonders energieeffiziente Personenwagen kommen in den Genuss eines befristeten Rabatts auf die geschuldete Abgabe bis maximal 80 Prozent (für Personenwagen der Energieffizienzkategorie A und einem maximalen CO2-Ausstoss von 130g/km). Auch für im laufenden Jahr neu in Verkehr gesetzte Lieferwagen hat der Gesetzgeber beschlossen, einen ebenfalls zeitlich befristeten Rabatt von 50 Prozent zu gewähren für Lieferwagen, die nicht mehr als 250 Gramm Kohlendioxid pro gefahrenen Kilometer ausstossen.
 
Über die Regelungen im Detail finden Interessierte Informationen unter www.stva.zh.ch/va. Unter derselben Adresse findet sich auch ein Online-Verkehrsabgabenrechner, mit dem sich die Verkehrsabgabe nach neuem Recht kalkulieren und mit dem nach altem Recht geschuldeten Betrag vergleichen lässt.

 

  Redaktion Polizei-Schweiz       28 Januar, 2014 00:26