Polizei Schweiz
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Zürich ZH – Unbefriedigende Verfahren beim Gubrist-Ausbau

Für den Regierungsrat sind die langen Verfahrensdauern für Plangenehmigungen, wie beim Projekt Ausbau Nordumfahrung/Gubrist, unbefriedigend. Der volkswirtschaftliche Schaden durch die sich stetig verschlechternde Verkehrssituation ist enorm. Dies hält der Regierungsrat in seiner Antwort auf eine dringliche Anfrage aus dem Kantonsrat fest.
 
Der Stau auf dem Strassennetz verursacht erhebliche volkswirtschaftliche Kosten. Insbesondere die Stausituation auf einer der meistbefahrenen Autobahnen der Schweiz, der A1 Nordumfahrung, bedeutet für viele Unternehmen einen erheblichen Wettbewerbsnachteil. Umweltbelastungen und Lärmemissionen durch Ausweichverkehr belasten zudem die umliegenden Gemeinden und ihre Bevölkerung.
 
Beim Projekt Ausbau Nordumfahrung/Gubrist wurde das Plangenehmigungsverfahren im Frühjahr 2009 eingeleitet. Im Januar 2012 erfolgte die Plangenehmigung durch den Bund, wogegen mehrere Beschwerden erhoben wurden. Ende Januar erfolgte nun das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes. Selbst wenn dieses in Rechtskraft erwachsen würde, zeichnet sich noch ein längerer Verfahrensweg ab. In diesem Fall erwartet der Regierungsrat vom Bund ein rasches Vorgehen.
 
Für den Regierungsrat sind solche langen Verfahrensdauern nicht tragbar. Er will sich deshalb beim Bund für eine kürzere Abwicklung der Verfahren auch für künftige Fälle einsetzen.
 
Das Bundesverwaltungsgericht verlangt vom Bundesamt für Strassen die Projektierung einer Überdeckung beim Gubrist-Westportal von 100 Meter Länge. Der Kanton führt bereits zusammen mit der Gemeinde Weiningen und unter Einbezug des ASTRA eine Testplanung für die Nutzung einer solchen Überdeckung. Die Umsetzung der Planungsergebnisse wird vom weiteren Verlauf des Plangenehmigungsverfahrens abhängen.

 

  Redaktion Polizei-Schweiz       13 Februar, 2014 15:55