Polizei Schweiz
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Zürich ZH – Steueramt – Deutliche Zunahme bei den Selbstanzeigen

Das Steueramt des Kantons Zürich hat im Jahr 2013 ausserordentlich viele straflose Selbstanzeigen über bisher nicht deklarierte Einkommen und Vermögen erhalten: Mit 1300 neuen Fällen wurde die Zahl des Vorjahres um mehr als die Hälfte übertrof-fen. Dies ist nahezu so viel wie 2010, dem Startjahr der sogenannten Mini-Steueramnestie.
 
Seit 2010 besteht die Möglichkeit der straflosen Selbstanzeige für nicht deklarierte Einkommen und Vermögen. Das heisst, alle Steuerpflichtigen können einmal in ihrem Leben eine solche Anzeige machen: Sie müssen zwar die Nachsteuern auf zehn Jahre zurück bezahlen, erhalten aber keine Busse. Diese vom Bund eingeführte sogenannte Mini-Steueramnestie hatte dazu geführt, dass die Zahl der Selbstanzeigen im Kanton Zürich von zuvor lediglich 350 pro Jahr auf rund 1400 hochgeschnellt war (2010). Seither ist die Zahl zwar auf einem hohen Niveau geblieben, bis im Jahr 2012 aber auf 850 zurückgegangen. Die erneute Zunahme auf 1300 Meldungen im vergangenen Jahr ist nach Einschätzung der Finanzdirektion auf die breite öffentliche Diskussion über nicht deklarierte Vermögen und Einkommen sowie auf geplante gesetzliche Anpassungen zurückzuführen.
 
Die im vergangenen Jahr vom Steueramt erledigten rund 700 Fälle brachten dem Kanton und den Gemeinden zusammen 42 Millionen Franken an Nachsteuern ein, dem Bund weitere 10 Millionen Franken. Diese Werte entsprechen jenen des Vorjahres. Das kantonale Steueramt konnte damit aufgerechnete Einkommen von 87 und Vermögen von 3525 Millionen Franken besteuern (kumuliert aus bis zu zehn Steuerperioden). Damit 
wurden Vermögen von 577 Millionen Franken nachhaltig aufgedeckt, das heisst, sie erscheinen auch in künftigen Steuerdeklarationen. Auch diese Werte liegen im Bereich jener des Vorjahres.
 
Etwa ein Drittel der erledigten Fälle betraf nicht deklariertes Einkommen, darunter zum Beispiel Nebenbeschäftigungen, Alimente, Renten, nicht gerechtfertigte Abzüge oder nicht verbuchte Umsätze. Die anderen zwei Drittel betrafen nicht deklarierte Vermögen und Erträge daraus, darunter etwa Wertschriften, Bankkonten, Gold, Kunstgegenstände, Liegenschaften oder Darlehen. Wie schon in den Vorjahren stammten die allermeisten Selbstanzeigen von natürlichen Personen und nur einzelne von juristischen Personen.

 

  Redaktion Polizei-Schweiz       22 Januar, 2014 21:47