Polizei Schweiz
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Zürich ZH – Änderung der Amtsdauer der Schulkommissionspräsidien

Der Regierungsrat hat die Änderung der Amtsdauer der Schulkommissionspräsidien auf den 1. August 2014 in Kraft gesetzt. Damit kann neu ein Präsident oder eine Präsidentin zweimal wiedergewählt werden, unabhängig davon, wie lange er oder sie vorher schon Kommissionsmitglied war.

Der Kantonsrat hat in seiner Sitzung vom 3. Februar 2014 eine Änderung des Mittelschulgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Berufsbildung beschlossen. Neu wird an die Amtsdauer der Präsidentinnen und Präsidenten der Schulkommissionen von Mittelschulen und Berufsfachschulen eine frühere Tätigkeit als Kommissionsmitglied nicht mehr angerechnet. Die Amtszeit der Präsidentinnen und Präsidenten der Schulkommissionen der Mittel- und Berufsfachschulen beträgt damit vier Jahre. Sie können zweimal wiedergewählt werden.

Nachdem die Referendumsfrist unbenutzt abgelaufen ist, hat der Regierungsrat die Inkraftsetzung der Änderung per 1. August 2014 beschlossen.

  Redaktion Polizei-Schweiz       31 Mai, 2014 00:36