Polizei Schweiz
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Zürich ZH – Krankenakte Michael Schumacher – Gestern verhafteter Mann erhängt sich in Gefängniszelle

Ein Mann ist am Mittwochmorgen, 6. August 2014 erhängt in seiner Zelle im Zürcher Polizeigefängnis aufgefunden worden. Nach den bisherigen Erkenntnissen der Kantonspolizei Zürich und der Staatsanwaltschaft bestehen keine Hinweise auf Dritteinwirkung. Der Verstorbene war im Zusammenhang mit der Weitergabe von Krankenakten von Michael Schumacher am 5. August 2014 festgenommen worden.

Gestützt auf Anzeigen der Rega und der Familie Schumacher eröffnete die Staatsanwaltschaft II des Kantons Zürich ein Strafverfahren wegen Verletzung des Berufsgeheimnisses. Die erfolgten Abklärungen führten am 5. August 2014 zur Verhaftung des Kadermitarbeiters der Rega.

Die Staatsanwaltschaft II des Kantons Zürich hat gestützt auf je eine Anzeige der Rega und der Familie Schumacher vom 8. Juli 2014 zunächst ein Strafverfahren gegen Unbekannt wegen Verletzung des Berufsgeheimnisses eröffnet. Inhalt der Anzeigen war der Vorwurf, dass Auszüge aus den Krankenakten von Michael Schumacher diversen Medien zugestellt und zum Kauf angeboten worden sein sollen.

Die Ermittlungen der auf Internetkriminalität spezialisierten Staatsanwaltschaft II und der Kantonspolizei Zürich führten zu einem Kadermitarbeitenden der Rega. Gestützt auf die Ermittlungsergebnisse wurde dieser unter dringendem Tatverdacht am 5. August 2014 festgenommen und polizeilich befragt. Er bestritt anlässlich der polizeilichen Befragung die Vorwürfe, weshalb die Einvernahme durch die Staatsanwaltschaft II für den Folgetag geplant war.

Am Mittwochmorgen, 6. August 2014, ist der Inhaftierte anlässlich der Frühstücksabgabe erhängt in seiner Zelle im Zürcher Polizeigefängnis aufgefunden worden. Der sofort beigezogene Arzt konnte nur noch dessen Tod feststellen.

Die Staatsanwaltschaft Zürich hat, wie in solchen Fällen üblich, eine Untersuchung eingeleitet. Nach den bisherigen Erkenntnissen der Kantonspolizei Zürich und der Staatsanwaltschaft bestehen keine Hinweise auf Dritteinwirkung.

Im Zusammenhang mit den den Medien angebotenen Krankenakten liegen der Staatsanwaltschaft nach heutiger Kenntnis keine Hinweise auf eine anderweitige Täterschaft vor, weshalb dieses Verfahren voraussichtlich eingestellt wird.

Aus personenschutzrechtlichen Gründen werden keine weiteren Angaben gemacht. Nach wie vor gilt auch für den Verstorbenen die Unschuldsvermutung.

  Redaktion Polizei-Schweiz       6 August, 2014 19:54