Polizei Schweiz
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Zürich ZH – Fünfter Bericht über das Strategiecontrolling für die Beteiligung am Flughafen Zürich genehmigt

Der Regierungsrat hat den fünften Strategiecontrolling-Bericht über die Beteiligung des Kantons Zürich an der Flughafen Zürich AG genehmigt. Grundlage dieses Berichts ist die entsprechende Eigentümerstrategie des Kantons. Die vom Kanton Zürich formulierten Ziele wurden weitestgehend erreicht. Die Eigentümerstrategie bewährt sich damit auch fünf Jahre nach deren Einführung.
 
Der Bericht über das Strategiecontrolling 2013 gibt einen Überblick über den Stand und die Entwicklungsdynamik des Geschäftsumfeldes, in dem sich die Flughafen Zürich AG (FZAG) bewegt. Dies immer auch mit Blick auf die Swiss als Hauptkundin der FZAG. Der Bericht vergleicht die in der Eigentümerstrategie festgelegten Ziele mit der tatsächlichen Entwicklung. Der Regierungsrat hat für vier Bereiche Leitplanken und Erwartungen des Kantons Zürich an die FZAG formuliert.
 
Vorgegebene Ziele fast vollständig erreicht
 
Der Flughafen Zürich verzeichnete im Jahr 2012 einen Passagierrekord bei gleichzeitig fast 20 Prozent weniger Flugbewegungen als im Jahre 2000. Die Swiss als Hauptkundin des Flughafens stand im Berichtsjahr wirtschaftlich besser da als die meisten ihrer Konkurrentinnen, obwohl auch sie dem harten Konkurrenzkampf in der Airline-Branche ausgesetzt war. Die starke Stellung der Swiss am Flughafen Zürich (rund 60 Prozent des Passagieraufkommens) stellt eine gewisse Abhängigkeit von seiner Hauptkundin dar, was sich jedoch nicht nachteilig auswirkt, solange die Swiss im Vergleich zur Konkurrenz wirtschaftlich gut aufgestellt ist.
 
In Bezug auf die verkehrs- und volkswirtschaftliche Bedeutung des Flughafens Zürich übertraf der Flughafen betreffend Erreichbarkeit die Vorgaben des Kantons. Sowohl die Städte Zürich als auch Winterthur verfügen über eine im europäischen Vergleich überdurchschnittlich gute Erreichbarkeit. Bei der Qualität konnten die Ziele jedoch nicht ganz erreicht werden. Wie bereits in den beiden letzten Jahren wurde beim «Skytrax World Airport Award» der siebte Rang erreicht und die Vorgabe damit um einen Rang verfehlt. Von den europäischen Flughäfen sind allerdings nur Amsterdam und München vor Zürich klassiert, womit dieser im europäischen Vergleich eine Spitzenposition einnimmt. Die restlichen vier vor Zürich platzierten Flughäfen liegen alle in Asien und wurden ganz oder teilweise in den letzten Jahren erstellt. Grundsätzlich ist auch darauf hinzuweisen, dass es für die an deutlich strengere Umweltauflagen und bauliche Rahmenbedingungen gebundenen europäischen Flughäfen immer schwieriger wird, mit den Flughäfen in Südostasien, vor allem mit neuen oder erweiterten, Schritt zu halten. In den übrigen Bereichen Umweltschutz, Unternehmensführung und Beziehungspflege wurden die Ziele wie bereits in den vergangenen Jahren vollumfänglich erreicht.
 
Eigentümerstrategie bewährt sich – Künftige Entwicklungen auf Bundesebene beobachten
 
Gesamthaft hat sich die Eigentümerstrategie des Regierungsrates bewährt. Seit deren Festlegung im Jahr 2008 hat sich das für die FZAG massgebliche Umfeld nicht grundlegend verändert. Somit drängt sich keine Anpassung der Strategie auf. Im Auge zu behalten sind jedoch die vom Bund angekündigten Änderungen der gesetzlichen bzw. politischen Rahmenbedingungen für die Landesflughäfen und damit auch für den Flughafen Zürich. Im Zuge der zweiten Etappe zur Revision des Luftfahrtgesetzes (LFG II) möchte der Bundesrat künftig einen deutlich stärkeren Einfluss auf die Landesflughäfen ausüben. Dies wird möglicherweise die im kantonalen Flughafengesetz festgesetzten Einflussmög-lichkeiten des Kantons beeinträchtigen. Der Kanton Zürich hat sich deshalb verschiedentlich klar für die Beibehaltung seiner bewährten und etablierten Stellung eingesetzt, so zum Beispiel im Zuge seiner Stellungnahme zum Luftfahrtpolitischen Bericht 2004 des Bundesrates. Im Frühjahr dieses Jahres hat sich die Volkswirtschaftsdirektion anlässlich ihrer Rückmeldung zu den ersten Ideen des Bundesamts für Zivilluftfahrt zur Teilrevision II des Luftfahrtgesetzes ebenfalls in diesem Sinne geäussert. Der Kanton Zürich wird sich mit allen ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten für die Beibehaltung seiner Rechte einsetzen.
 
Strategiecontrolling als Instrument zur Überwachung der Eigentümerstrategie
 

Der Kanton Zürich hält ein Drittel plus eine Aktie am Aktienkapital der FZAG. Die Beteiligung verschafft dem Kanton Zürich als Standortkanton des wichtigsten nationalen Flug-hafens den erforderlichen bestimmenden Einfluss. Am 28. Mai 2008 legte der Regierungsrat die Eigentümerstrategie für die Beteiligung des Kantons Zürich an der Flughafen Zürich AG (FZAG) fest. Die Volkswirtschaftsdirektion wurde beauftragt, dem Regierungsrat jährlich Bericht über die Entwicklung der Umfeldfaktoren, die Umsetzung der Eigentümerstrategie und einen allfälligen Anpassungsbedarf zu erstatten.  

  Redaktion Polizei-Schweiz       5 Dezember, 2013 11:40