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Zürich ZH – Energieplanungsbericht zeigt Erfolge und Herausforderungen

Der Energieplanungsbericht 2013 des Regierungsrates zeigt beachtliche energiepolitische Erfolge, aber auch grosse Herausforderungen für den Kanton Zürich auf. Die Regierung will den eingeschlagenen Kurs hin zu einem immer nachhaltigeren Umgang mit Energie konsequent fortsetzen. Angesichts schwindender Einflussmöglichkeiten der Kantone in der Energiepolitik verknüpft sie dies auch mit Forderungen an den Bund. So ist für den Regierungsrat nebst einer umweltfreundlichen auch eine weiterhin sichere und kostengünstige Energieversorgung unverzichtbar. Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, den Bericht zu genehmigen.
 
Der Bericht 2013 ersetzt denjenigen von 2010, den der Regierungsrat in der Folge der vom Bundesrat 2011 neu festgelegten Energiestrategie zurückgezogen hat. Auslöser für die neue Energiestrategie des Bundesrates waren die Ereignisse rund um «Fukushima». Der neue Bericht trägt den seither erfolgten Änderungen der Energiepolitik des Bundes und den aktuellen Entwicklungen im Energiebereich Rechnung.
 
Energieverbrauch trotz Bevölkerungswachstum konstant, CO2-Ausstoss sinkt
 
Der Bericht zeigt eine ganze Reihe energiepoltischer Erfolge des Kantons Zürich auf. So ist der Energieverbrauch im Kanton trotz zunehmender Bevölkerung seit 20 Jahren stabil. Der Anteil erneuerbarer Energien steigt insbesondere bei der Wärmeversorgung von Gebäuden laufend an. Der öffentliche Verkehr wird immer stärker genutzt und deckt heute rund 30 Prozent der kantonalen Mobilität ab. Der CO2-Ausstoss pro Kopf sank von sechs Tonnen im Jahr 1990 auf heute rund fünf Tonnen. Der Energieplanungsbericht 2013 zeigt aber auch auf, dass der Kanton energiepolitisch vor grossen Herausforderungen steht. So nimmt der Gebrauch des Autos, der öffentlichen Verkehrsmittel sowie elektrischer und elektronischer Geräte weiter zu. Zurzeit kann diese Zunahme zwar durch Effizienzsteigerungen der Geräte und Fahrzeuge kompensiert werden. Aber 70 Prozent des Energiebedarfs wird im Kanton Zürich immer noch mit fossilen Energien gedeckt; die Abhängigkeit von Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas ist also weiterhin gross. Zwar kann das im kantonalen Energiegesetz für das Jahr 2050 festgelegte Ziel von 2,2 Tonnen CO2 pro Kopf und Jahr gemäss Bericht erreicht werden – nur unter der Voraussetzung allerdings, dass keine neuen Gaskraftwerke erstellt werden.
 
Gute Erfolge bei nachhaltiger Wärmeversorgung
 
Der Wärmebedarf von Neubauten hat sich seit 1990 halbiert, derjenige bestehender Häuser sinkt jährlich um für die Schweiz überdurchschnittliche 1,3 Prozent. Bei der energietechnischen Qualität der Neubauten nimmt Zürich europaweit einen Spitzenplatz ein. Trotz zunehmender Wohnfläche pro Kopf und steigenden Komfortansprüchen beim Heizen wird der Kanton Zürich seinen Wärmebedarf dank effizienteren Bauten bis 2050 weitgehend selbst decken können.
 
Fragezeichen bei der Stromversorgung
 
Damit das Ziel von 2,2 Tonnen CO2 pro Kopf und Jahr bis 2050 erreicht wird, müssen fossile Energien wie Erdöl und Erdgas durch Strom aus nicht fossilen Quellen kompensiert werden. Entsprechend wird der Strombedarf trotz aller Anstrengungen nicht sinken. Zwar wird die Axpo, an welcher der Kanton namhaft beteiligt ist, bis 2020 rund drei Milliarden Franken in die Erschliessung erneuerbarer Energiequellen investieren. Doch im Kanton Zürich ist das Potenzial zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien beschränkt. Somit wird die Axpo fast ausschliesslich ausserhalb des Kantons und zu einem beachtlichen Teil auch ausserhalb der Schweiz investieren. Die im Kanton Zürich möglichen Anlagen werden im Jahr 2050 höchstens 35 Prozent des kantonalen Strombedarfs decken können, wie die Berechnungen des Amts für Abfall, Wasser, Energie und Luft zeigen. Ausserdem werden die Schwankungen beim Angebot von Strom durch die Nutzung von Sonnen- und Windenergie im Tages- und Jahresverlauf stark zunehmen. Es gilt zu klären, wie die Sonnen- und Windenergie zu vertretbaren Kosten gespeichert werden kann, um Schwankungen des Angebots auszugleichen und die Energie dann zur Verfügung zu stellen, wenn sie effektiv gebraucht wird.
 
Energiepolitische Massnahmen unter erschwerten Bedingungen
 
Angesichts der in der Energiestrategie 2050 des Bundes vorgesehenen Massnahmen schwinden die Einflussmöglichkeiten der Kantone in der Energiepolitik. Und aufgrund der geplanten Strommarktliberalisierung kann der Kanton künftig auch über seine Beteiligungen an der Axpo und sein eigenes Elektrizitätswerk EKZ nicht mehr so viel Einfluss auf die versorgungspolitische Entwicklung nehmen wie bisher. Denn diese Werke müssen sich künftig ausschliesslich an wirtschaftlichen Kriterien orientieren, wollen sie auf einem liberalisierten Markt überleben.
 
Unter diesen Voraussetzungen setzt der Kanton Zürich in den kommenden Jahren folgende Anreize und Rahmenbedingungen zur Erreichung der energiepolitischen Ziele:
  • Massnahmen in der Raum- und Verkehrsplanung zur Begünstigung kurzer Wege und CO2-armer Verkehrsmittel.
  • Verschärfte Energiebestimmungen für neue Gebäude, koordiniert mit den anderen Kantonen (neue Mustervorschriften der Kantone im Gebäudebereich, kurz MuKEn).
  • Realisierung von Pilotprojekten zur besseren Nutzung heimischer, erneuerbarer Energien, der Stromspeicherung und der rationellen Energieanwendung.
  • Förderung der Nutzung von Abwärme und erneuerbarer Energien im Gebäudebereich.
  • Zielvereinbarungen mit Energie-Grossverbrauchern.
Zur Bewältigung der grossen Herausforderungen der kommenden Jahre und namentlich auch für eine weiterhin sichere und wirtschaftliche Energieversorgung hat die Regierung nebst der Massnahmenplanung im Energieplanungsbericht ihre energiepolitische Stossrichtung für die kommenden Jahre formuliert, die sie auch mit Forderungen an den Bund verknüpft (siehe «Mehr zum Thema»).
 
Der Regierungsratsbeschluss Nr. 1380/2013 ist unter www.rrb.zh.ch verfügbar.
 

Mehr zum Thema

Die energiepolitischen Ziele des Kantons Zürich
Der Kanton Zürich ist gemäss seiner Verfassung zur nachhaltigen Entwicklung verpflichtet (Art. 6). Die energiepolitischen Grundsätze dazu sind in der Kantonsverfassung verankert (Art. 106):
  • Abs. 1 «Der Kanton schafft günstige Rahmenbedingungen für eine ausreichende, umweltschonende, wirtschaftliche und sichere Energieversorgung».
  • Abs. 2 «Er schafft Anreize für die Nutzung einheimischer und erneuerbarer Energie und für den rationellen Energieverbrauch».
  • Abs. 3 «Er sorgt für eine sichere und wirtschaftliche Elektrizitätsversorgung.»
  • In Ergänzung zu den Zielen der Kantonsverfassung wurde eine Senkung des CO2-Ausstosses bis ins Jahr 2050 auf 2,2 Tonnen pro Kopf und Jahr im Energiegesetz festgeschrieben.
Die energiepolitische Stossrichtung des Kantons Zürich
 
Um die grossen Herausforderungen der kommenden Jahre zu meistern und insbesondere eine weiterhin sichere und wirtschaftliche Energieversorgung sicher zu stellen, sollen bei den energiepolitischen Weichenstellungen der kommenden Jahren folgende Maximen gelten:
 
  • Marktkräfte möglichst spielen lassen (statt Subventionen: finanzielle, staatsquotenneutrale Lenkung via erhöhter CO2-Abgabe ohne höhere Teilzweckbindung)
  • Rahmenbedingungen für die Nutzung von erneuerbaren Energie und Abwärme verbessern.
  • Sicherheits- und Umweltstandards festlegen statt Verbote von Technologien aussprechen.
  • Bewilligungsverfahren vereinfachen und beschleunigen.
  • Dabei steht für ihn nebst einer umweltfreundlichen eine weiterhin sichere und kostengünstige Energieversorgung im Vordergrund, die für den Wirtschaftskanton Zürich von vitaler Bedeutung ist. So unterstützt er den Bund in der Haltung, die bestehenden Kernkraftwerke so lange zu betreiben, wie dies sicher und wirtschaftlich ist.
Forderungen des Kantons Zürich an den Bund
  • Der Bund schafft die erforderliche Rechts- und Investitionssicherheit sowie langfristig stabile Rahmenbedingungen für einen funktionierenden Strommarkt. Dazu gehören die vollständige Strommarktöffnung sowie die Teilnahme am EU-Zertifikatehandel für Treibhausgasemissionen.
  • Zur Erhöhung der Planungssicherheit muss der Bund einen erwünschten Selbstversorgungsgrad der Schweiz festlegen. Dieser bildet die Grundlage für den Ausbau der inländischen Produktion und der Anbindung an umliegende Länder.
  • Die Bewilligungsverfahren für Produktionsanlagen und Übertragungsleitungen sollen deutlich verkürzt werden.
  • Die Kernenergieforschung soll international abgestimmt sein und soll auf eine sichere Nutzung der Technologie zielen.
  • Die nationale Netzgesellschaft Swissgrid hat für Erhalt, Ausbau und Betrieb des sicheren und wirtschaftlichen Übertragungsnetzes zu sorgen sowie die notwendige Regelenergie für die Netzstabilität sicherzustellen.
  • Das Bundesverfahren «Sachplan geologische Tiefenlager» soll sicherheitsgerichtet, transparent, nachvollziehbar und verbindlich sein und zum bestgeeigneten Standort in der Schweiz führen.

 

  Redaktion Polizei-Schweiz       22 Januar, 2014 21:56