Polizei Schweiz
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Zürich ZH – Ende des Projekts zur familienergänzenden Kinderbetreuung

Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern, war der Regierungsrat bereit, die familienergänzende Kinderbetreuung der kantonalen Angestellten zu unterstützen. Das aus einer breiten Evaluation hervorgegangene Projekt hat sich in der Vernehmlassung aber als nicht mehrheitsfähig erwiesen. Zudem hat das Parlament in der Budgetdebatte die entsprechenden Mittel für 2014 gestrichen.
 
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist eine von mehreren Massnahmen, mit welchen der Regierungsrat die Attraktivität des Kantons als Arbeitgeber steigern will. Deshalb hatte er die Finanzdirektion beauftragt, ein Projekt auszuarbeiten. In einer direktionsübergreifenden Projektgruppe sind verschiedene Möglichkeiten evaluiert, eine Mitarbeitenden-Befragung durchgeführt und die Angebote anderer Arbeitgeber abgeklärt worden.
Grosses Einzugsgebiet und viele Arbeitsstätten als Problem
 
Als schwer lösbares Problem hat sich schon in der Projektgruppe gezeigt, dass das Einzugsgebiet der Mitarbeitenden des Kantons gross ist und die kantonalen Arbeitsplätze sehr dezentral lokalisiert sind. Hinzu kommt, dass die meisten Mitarbeitenden ihre Kinder am Wohn- und nicht am Arbeitsort betreuen lassen wollen. Das spricht gegen ein eigenes, kantonales Angebot an Kinderbetreuungsplätzen und gegen einen Einkauf in ein externes Angebot. Als unbefriedigend verworfen wurde auch eine blosse Hilfestellung bei der Suche nach Betreuungsplätzen. Realisierbar erschien damit einzig ein finanzieller Beitrag an die Eltern für die externe Kinderbetreuung.
 
Der Regierungsrat befürwortete diese Variante und setzte Eckpunkte für eine konkrete Lösung: Die Unterstützung sollte nur für Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr und in Abhängigkeit vom Beschäftigungsgrad der Mitarbeitenden erfolgen. Die Beträge sollten aber einkommensunabhängig sein, da die Betreuungstarife in der Regel das Einkommen bereits berücksichtigen. Das Projekt sah wiederkehrende Kosten von rund 10 Millionen Franken pro Jahr vor; darin eingeschlossen waren auch mindestens sechs Vollzeitstellen für die Prüfung der Gesuche.
 
Kritik am administrativen Aufwand
 

In der Vernehmlassung wurde die Ausgestaltung des Projektes politisch kontrovers beurteilt: Während die Vorlage den einen zu wenig weit ging, hätten sie andere auf eine Hilfestellung beschränkt oder aber den Betrag lieber für eine Erhöhung der Kinderzulage verwendet. Die meisten selbstständigen Anstalten teilten mit, dass sie die Regelung nicht übernehmen würden, da sie andere Angebote hätten. Fast durchwegs kritisiert wurde aber der beträchtliche administrative Aufwand. Unter diesen Umständen musste der Regierungsrat davon ausgehen, dass die Vorlage nicht mehrheitsfähig ist; der Kantonsrat hat die Kosten für das Projekt im Übrigen im Dezember aus dem Budget 2014 gestrichen. Da alle möglichen Alternativen bereits durch die Projektgruppe für untauglich erklärt worden sind, hat der Regierungsrat das Projekt nun abgebrochen und beschlossen, auf entsprechende Massnahmen zu verzichten. 

  Redaktion Polizei-Schweiz       13 Februar, 2014 15:53