Polizei Schweiz
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Zürich ZH – Anklageerhebung im Falle des Anästhesiepflegers vom Unispital Zürich

Die Staatsanwaltschaft IV des Kantons Zürich hat gegen einen Anästhesiepfleger des Universitätsspitals Zürich, welcher sich an insgesamt 11 Frauen sexuell vergangen haben soll, Anklage wegen mehrfacher Schändung erhoben. Der Beschuldigte ist nicht geständig.
 
Die Staatsanwaltschaft Zürich führt seit dem 4. April 2011 ein Strafverfahren gegen einen 47-jährigen Anästhesiepfleger des Universitätsspitals Zürich wegen sexueller Übergriffe auf Patientinnen. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, sich in der Zeit von Mai 2008 bis August 2011 in den Aufwach- und Überwachungsstationen des Universitätsspitals an insgesamt 11 Frauen sexuell vergangen zu haben. Dies indem er die Geschädigten während der Aufwachzeit aus ihrer Narkose an ihren Geschlechtsteilen angefasst und massiert habe. Die Staatsanwaltschaft IV des Kantons Zürich hat nun gegen den Anästhesiepfleger am 27. Mai 2013 beim Bezirksgericht Zürich Anklage wegen mehrfacher Schändung erhoben. Der seit dem 14. September 2011 inhaftierte Beschuldigte bestreitet die gegen ihn erhobenen Vorwürfe. Es gilt die Unschuldsvermutung.
 
Die Strafanträge werden anlässlich der Hauptverhandlung gestellt.

 

  Redaktion Polizei-Schweiz       22 Januar, 2014 21:47