Polizei Schweiz
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Zürich – Stettbach: Angeblicher Nazi-Überfall, den die Medien zur Staatsaffäre hochkochten – Falschaussagen eingeräumt – Wie im Fall Nef wird schon wieder in den eigenen Reihen wegen mutmaßlicher Amtsgeheimnisverletuzung ermittel

Die Frau aus Brasilien, die behauptet hatte, sie sei von Rechtsradikalen überfallen worden, hat gegenüber der Polizei eingeräumt, falsche Aussagen gemacht zu haben. Der genaue Hergang und die Hintergründe bilden Gegenstand der Strafuntersuchung. In einem separaten Verfahren wird abgeklärt, wie Details aus polizeilichen Befragungen dieser Frau an die Öffentlichkeit gelangen konnten.

Im Nachgang zur Medienmitteilung der Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl vom 18. Februar 2009 teilen diese sowie die Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich Folgendes mit:

Die 26-jährige brasilianische Staatsangehörige, die behauptet hatte, sie sei am 9. Februar 2009 am Bahnhof Stettbach in Zürich überfallen worden, hat ihre Aussagen gegenüber der Polizei widerrufen.

Am 13. Februar 2009 erklärte sie, daß kein Überfall stattgefunden habe; sie habe sich selber Schnittverletzungen zugefügt. Auf Vorhalt der gynäkologischen Befunde bestätigte sie auch, daß sie nicht schwanger gewesen sei.

Angesichts dieser Aussagen wurden umgehend weitere Ermittlungen veranlaßt. Die Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl untersucht in Zusammenarbeit mit der Stadtpolizei Zürich namentlich allfällige Beweggründe der Frau, ob und inwieweit sie geplant vorgegangen war und ob weitere Personen beteiligt waren.
 
Dies im Rahmen des Verfahrens wegen Verdachts auf Irreführung der Rechtspflege. Bereits am 9. Februar 2009 wurde umfangreiches Beweismaterial sichergestellt. Dessen kriminaltechnische Auswertung ist noch im Gange. Auch die Untersuchung, welche gestützt auf die ursprünglich erstattete Anzeige wegen Angriffs eröffnet wurde, läuft weiter.

Die Aussagen vom 13. Februar 2009 waren noch nicht in einer formellen Einvernahme bei der Staatsanwaltschaft bestätigt worden. Gerade angesichts des widersprüchlichen Aussagenverhaltens der Frau müssen ihre Angaben auf ihre Übereinstimmung mit den Resultaten der spurentechnischen und rechtsmedizinischen Untersuchungen geprüft werden.

Aus diesen Gründen machten Polizei und Staatsanwaltschaft Zürich deren Aussagen vom 13. Februar 2009 bewußt nicht publik.

In den Medien sind nun angebliche Aussagen dieser Frau verbreitet worden. Die entsprechenden Berichte treffen teilweise zu. Zu Einzelheiten der Aussagen nehmen die Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl und die Stadtpolizei Zürich derzeit nicht Stellung. Dies mit Rücksicht auf die laufenden Ermittlungen und wegen des Persönlichkeitsschutzes der Beteiligten.

In einem separaten Verfahren wird abgeklärt, auf welchem Wege Inhalte aus polizeilichen Befragungen der Frau an die Öffentlichkeit gelangen konnten Die Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich hat am 19. Februar 2009 ein Verfahren gegen Unbekannt eröffnet.

Dabei steht nicht nur die Frage einer Amtsgeheimnisverletzung im Fokus; ob eine solche vorliegt, steht derzeit nicht fest.

  Redaktion Polizei-Schweiz       19 Februar, 2009 23:11