Polizei Schweiz
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Zürich: Immer noch Enkeltrickbetrüger unterwegs +++ Stapo ZH warnt erneut vor Enkeltrickbetrug

Seit anfangs Jahr treiben erneut Enkeltrickbetrüger ihr Unwesen. In den meisten der Polizei gemeldeten Fällen blieb es beim Versuch, Geld zu erbeuten. In einem Fall händigte eine Rentnerin einem Betrüger 10'000 Franken aus, berichtet die Stapo Zürich:

Am 16. Januar 2012 meldete sich eine unbekannte Frau telefonisch bei einer 83-jährigen im Kreis 9 wohnhaften Frau. Der Anruferin gelang es, die Rentnerin davon zu überzeugen, daß sie ihre in Italien lebende Nichte sei.

In der Folge gelang es der Unbekannten, die Frau dazu zu bewegen, ihr einen fünfstelligen Bargeldbetrag zukommen zu lassen. Nach dem Telefonat begab sich die 83-Jährige zur Bank, besorgte sich 10?000 Franken und übergab das Geld danach an ihrem Wohnort an einen unbekannten Boten.

Kurz darauf meldete sich die "Enkelin" erneut telefonisch bei der Frau und verlangte noch mehr Bargeld. In der Zwischenzeit kam der Rentnerin das Ganze etwas seltsam vor und sie verlangte das persönliche Erscheinen ihrer Enkelin an ihrem Wohnort. Daraufhin beendete die Betrügerin das Telefonat.

Die mißtrauisch gewordene Rentnerin informierte danach die Stadtpolizei Zürich über den Vorfall. Seit anfangs Januar gingen bei der Stadtpolizei rund ein halbes Dutzend Anzeigen im Zusammenhang mit Enkeltrickbetrügern ein. Glücklicherweise blieb es außer im zuvor geschilderten Fall lediglich bei Versuchen.

Die kontaktierten Frauen im Alter zwischen 58 und 101 Jahren ließen sich jeweils nicht beirren, bemerkten den Betrugsversuch und informierten nachdem sie das Gespräch abgebrochen hatten die Stadtpolizei. Die Polizei rät zu erhöhter Vorsicht bei Anrufen der beschriebenen Art.

In der Regel geben sich die Anruferinnen oder Anrufer entweder in deutscher oder italienischer Sprache als Verwandte oder Bekannte aus. Am besten wird auf finanzielle Wünsche von angeblichen Verwandten oder Bekannten nicht eingegangen.

Nicht versuchen zu erraten, wer der Anrufer sein könnte, sondern nach seinem Namen fragen. Niemandem am Telefon die Bankverbindung bekannt geben, auch wenn es sich beim Anrufer angeblich um einen Polizisten oder Bankangestellten handelt.

Geldbeträge nur an persönlich bekannte Personen aushändigen. Bei geringstem Verdacht sollten Betroffene unverzüglich die Polizei über die Notrufnummer 117 informieren.

  Redaktion Polizei-Schweiz       19 Januar, 2012 12:58