Polizei Schweiz
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Zofingen, Kulm AG – Sexting – 21-Jähriger zwingt minderjährige Facebook- und WhattsApp-Bekanntschaften zu sexuellen Handlungen

Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm hat Anklage ge- gen einen 22-jährigen Schweizer erhoben. Diesem wird vorgeworfen, er habe minderjährige Opfer via "Facebook" und "WhatsApp" geködert und diese dann dazu gebracht, Nacktfotos von sich anzufertigen. Darüber hinaus soll der Angeklagte die Opfer teilweise zu sexuellen Handlungen gezwungen sowie Kinderpornographie übers Internet verbreitet haben.

Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm erhob gegen den heute 22-jährigen Schweizer Anklage wegen mehrfacher sexueller Nötigung, mehrfacher sexueller Handlungen mit Kindern sowie mehrfacher Pornographie.

Der Beschuldigte ist grundsätzlich geständig und befindet sich derzeit in einer spezialisierten Einrichtung im vorzeitigen Massnahmevollzug. Im Falle einer Verurteilung droht ihm eine Freiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren.

Strafanzeige und Fachstelle KOBIK

Im März 2013 erstattete ein Jugendlicher Strafanzeige gegen den Beschuldigten wegen sexueller Nötigung. Zeitgleich wurden Ermittler der Bundespolizei (Fachstelle KOBIK) auf den Beschuldigten aufmerksam, nachdem dieser im Internet verbotene Kinderpornografie verbreitet hatte.

Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm eröffnete in der Folge eine Strafuntersuchung und der Beschuldigte wurde in Untersuchungshaft genommen. Eine Hausdurchsuchung förderte umfangreiches kinderpornografisches Material zu tage. Zudem zeigte sich, dass der Beschuldigte mittels einer per- fiden Masche Minderjährige geködert hat.

"Sexting"

Der Beschuldigte hatte sich eine virtuelle Identität zugelegt und gab sich gegenüber anderen Jugendlichen via Face- book und "WhatsApp" als junge und hübsche Frau aus, die auf der Suche nach spontanen sexuellen Abenteuern ist. In der Folge kontaktierte "sie" männliche, minderjährige Jugendliche und verleitete diese, Nacktfotos von sich herzustellen und "ihr" zuzuschicken.

Anschliessend begann "sie" die Jugendlichen zu erpressen und drohte, die Nacktfotos weiterzuverbreiten, wenn sich die Jugendlichen nicht mit dem Beschuldigten sexuell einliessen. Teilweise stellte sie diesen auch in Aussicht, von einer "Gang" verprügelt zu werden, wenn sie sich nicht fügten. Dem Beschuldigten gelang es so, mindestens 8 Jugendliche im Alter zwischen 14 und 15 Jahren dazu zu bringen, ihm Nacktbilder zu schicken. Zwei Jugendliche brachte er dazu, mit ihm sexuelle Handlungen gegen deren Willen vorzunehmen.

Die Anklage ist am Bezirksgericht Zofingen hängig.

  Redaktion Polizei-Schweiz       4 Juni, 2014 18:05