Polizei Schweiz
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Wil SG – Biorender: Staatsanwalt erhebt Anklage

Der für die Behandlung der Anzeige des Stadtrates Wil eingesetzte a.o. Staatsanwalt erhebt gegen den bis Ende 2012 für die Technischen Betriebe Wil (TBW) politisch verantwortlich gewesenen Stadtrat sowie gegen zwei Kadermitglieder der TBW Anklage wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung; bezüglich eines anderen Punktes der Anzeige hat er bereits im Sommer 2014 eine Einstellungsverfügung erlassen. Er wirft nun in seiner Anklageschrift den drei Beschuldigten vor, ab Mai 2011 von der Biorender AG in Münchwilen TG Biogas abgenommen zu haben zu Preisen, die weit über dem vom Stadtparlament genehmigten Konzept lagen. Durch von den Angeklagten veranlasste, eigenmächtige Zahlungen sei den TBW ein Millionenschaden entstanden.

St. Gallen/Wil – Seit anfangs 2011 bezog die Stadt Wil zusammen mit den Städten St. Gallen und Winterthur und einigen kleineren Gemeinwesen von der Biorender AG Biogas. Die Städte und Gemeinden hielten zusammen auch die Aktienmehrheit der zu diesem Zweck gegründeten Gesellschaft. Nach dem gemeinsamen Konzept kostete dieses Biogas so viel wie das durch die Gaswerke bezogene Erdgas, verbunden mit einem Zuschlag für den so genannten „ökologischen Mehrwert“. Dieser Wert sollte nicht auf mehr als acht Rappen pro Kilowattstunde zu stehen kommen; darüber hinaus bestand keine Abnahmepflicht. Die genaue Festlegung des Mehrwertes war Sache des Verwaltungsrates der Biorender AG, deren Präsidium im kritischen Zeitpunkt beim beschuldigten Wiler Stadtrat lag.

Schon bald nach Beginn der Einspeisung des Biogases in das Netz der TBW ergaben sich technische Schwierigkeiten, welche bei der Biorender AG massgebliche Mehrkosten und Einnahmenausfälle verursachten. Dies veranlasste den Verwaltungsrat der Biorender AG, den Mehrwert mit Wirkung ab Mai 2011 und vorerst bis Ende 2011 auf fünfzig statt acht Rappen festzusetzen.

Von dieser Massnahme waren auch die TBW betroffen; sie sahen sich mit Forderungen konfrontiert, für die kein Budget bestand. Die Beschuldigten veranlassten in der Folge die Zahlung der anfallenden Zuschläge zu den budgetierten acht Rappen über eine bei ihrer Erdgaslieferantin geführte so genannte „Arbeitspreisreserve“. Auf eine Kommunikation dieser Entwicklung gegenüber dem Gesamt-Stadtrat und dem Parlament wurde dabei verzichtet. Für das Jahr 2011 ergab sich so eine Mehrbelastung der TBW von gut 1.7 Mio CHF, für die keine ausdrückliche Rechtsgrundlage bestand. Zusammen mit den Folgeerscheinungen der Jahre 2012 und 2013 führte dies zu Belastungen der Reserve um über 4.3 Mio CHF.

Ende August 2012 wurde das Vorgehen der Beschuldigten publik. Es folgten eine Untersuchung durch die Geschäftsprüfungskommission der Stadt Wil, eine Strafanzeige gegen Unbekannt durch den Stadtrat, die Ermächtigung zur Strafverfolgung der drei Beschuldigten durch die Anklagekammer und, Ende September 2013, die Einsetzung eines a.o. Staatsanwaltes durch das Sicherheits- und Justizdepartement. Dieser Staatsanwalt sieht gestützt auf seine Untersuchung in den eigenmächtigen, durch keine genügende Rechtsgrundlage und durch kein Budget abgedeckten Zahlungen an die Biorender AG eine ungetreue Geschäftsbesorgung im Sinne von Art. 158 Ziff. 1 Abs. 1 des Schweizerischen Strafgesetzbuches und erhebt entsprechend beim Kreisgericht Wil in Flawil Anklage.

Die Angeklagten bestreiten die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft im Wesentlichen. Über ihre Schuld oder Unschuld werden die Strafgerichte entscheiden. Bis zu deren rechtskräftigem Urteil gilt die Unschuldsvermutung.

Die Anzeige des Stadtrates hatte zusätzlich die Frage aufgeworfen, ob sich die Beschuldigten durch Abschluss eines ungünstigen Vertrages im November 2010 der ungetreuen Amtsführung schuldig gemacht hätten. Der a.o. Staatsanwalt hat in diesem Punkt bereits im Juli 2014 eine Einstellungsverfügung erlassen; diese ist in Rechtskraft erwachsen.

  Redaktion Polizei-Schweiz       22 Oktober, 2014 19:07