Polizei Schweiz
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Uri UR – Feuern im Freien belastet Umwelt

Die Zahl der Feuer im Freien nimmt wieder zu. Das Verbrennen von Wald- und Gartenabfällen setzt Schadstoffe frei, die schlecht für Mensch und Umwelt sind. Dabei gibt es andere Entsorgungsmöglichkeiten, die die Umwelt weniger belasten und sogar ökologisch wertvoll sind.


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Die Zentralschweizer Kantone haben vor rund zehn Jahren zum Schutz der Luft und der Umwelt das Verbrennen von Grüngut und Holzabfällen im Freien grundsätzlich verboten. Die Massnahme hat sich bewährt und wurde gut eingehalten. Einfache Schätzungen gehen davon aus, dass seither in der ganzen Zentralschweiz bis zu 90 % weniger Feuer im Freien angezündet werden. Das spiegelt sich auch bei der Luftqualität wieder, die sich in den letzten Jahren weiter verbessert hat.
Leider wurde in den vergangenen zwei Jahren entgegen dem bisherigen Trend erstmals wieder ein deutlicher Anstieg von
Feuern im Freien beobachtet.

Keine Holzer- und Gartenabfälle verbrennen
Jeden Herbst und Winter fallen bei Wald-, Feld- und Gartenarbeiten Holzabfälle an, die entsorgt werden müssen. In den meisten Fällen können die Asthaufen liegen gelassen werden. Sie bieten zahlreichen Kleinlebewesen Nahrung und Unterschlupf. Zudem entsteht durch das Verrotten wertvoller Humus. Wenn das Liegenlassen von Holzabfällen nicht möglich ist, kann das Material abtransportiert und als Brennholz verwendet oder kompostiert werden.

Werden diese Abfälle aber im Freien verbrannt, so entwickelt sich Rauch. Dieser Rauch enthält Gase und Schadstoffe, die die Luft belasten und für Mensch und Tier ungesund sind. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, setzt das Amt für Umweltschutz in erster Linie auf Sensibilisierung und Beratung. Ausnahmen vom Feuerungsverbot bilden Grill- und Brauchtumsfeuer. Das Verbrennen im Freien ist auch möglich, wenn dies aufgrund von Pflanzenschädlingsbefall erforderlich ist oder wenn ein Liegenlassen oder ein Abtransport nicht möglich ist. Dazu braucht es eine Ausnahmebewilligung.

Ein Gesuch kann beim Amt für Umweltschutz eingereicht werden. Künftig will das Amt für Umweltschutz vermehrt gemeinsam mit dem Gesuchsteller vor Ort nach guten Lösungen suchen. Den Gesuchstellern werden Alternativen zum Verbrennen aufgezeigt, die sie mit wenig zusätzlichem Aufwand umsetzen können. Zudem wurde das Formular für Ausnahmebewilligungen vereinfacht.

Wird eine Bewilligung zum Verbrennen erteilt, werden die Polizei, Feuerwehr und Standortgemeinde vorinformiert. Trotz erteilter Bewilligung darf das Feuer zu keinen übermässigen Immissionen im umliegenden Gebiet führen. Leider kommt es immer noch gelegentlich vor, dass Feuer ohne Bewilligung entfacht werden, was einen kostspieligen Einsatz von Feuerwehr und Polizei sowie rechtliche Schritte nach sich ziehen kann.

Kapo UR

  Redaktion Polizei-Schweiz       25 März, 2019 08:28