Polizei Schweiz
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Update Doppelmord in Sitten (VS): Opfer waren wahrscheinlich sofort tot

Nach dem Doppelmord in Sitten (VS) am Montag (11. Dezember 2023) äussert sich nun die Staatsanwaltschaft zum Stand (siehe letzte Meldung: Sitten VS: Update zu Schussaffäre).

Am Montag, den 11. Dezember 2023, gab ein Mann an zwei Orten in Sitten mehrere Schüsse auf Personen ab, wobei zwei Personen getötet und eine dritte schwer verletzt wurden. Zahlreiche Ermittlungen wurden eingeleitet und dauern noch an.

Im Anschluss an die Rasterfahndung des Kantonsgebiets traf eine Patrouille der interkommunalen Polizei von Crans-Montana am Montag, den 11. Dezember 2023 um 15.43 Uhr oberhalb von St-Léonard auf das Fahrzeug des mutmasslichen Täters. Dieser stieg aus seinem Auto aus und ergab sich. In dem Fahrzeug befand sich die mutmassliche Tatwaffe, ein halbautomatisches Gewehr der Marke Browning, Kaliber 12/70, und Munition.

Der Beschuldigte wurde verschiedenen Untersuchungen unterzogen, bevor er am selben Abend von der Kantonspolizei angehört und inhaftiert wurde. Am nächsten Tag wurde er von der Staatsanwaltschaft angehört, die beim Zwangsmassnahmengericht seine Untersuchungshaft beantragte. Er räumte die Taten ein und gab Erklärungen zu seinem Handeln und seinen Beweggründen ab, die Gegenstand detaillierter Untersuchungen sind und sein werden.

Zwei Gewehre, ein Mobiltelefon, Computerausrüstung, Gegenstände und Dokumente wurden an verschiedenen Orten beschlagnahmt, um sie auszuwerten. An den beiden Todesopfern wurde eine Autopsie und an dem verletzten Opfer eine klinische Untersuchung durchgeführt. Die Opfer wurden bei der Schussabgabe durch die Projektile tödlich getroffen. Die Opfer waren wahrscheinlich sofort tot.

Zahlreiche Anhörungen wurden bereits durchgeführt und werden in den nächsten Tagen fortgesetzt. Derzeit werden wissenschaftliche Analysen durchgeführt (Spuren- und Probenanalysen, Ballistik usw.). Weitere Informationen werden je nach Fortschritt der Untersuchung zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben.

Für den Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung. Die Staatsanwaltschaft wird sich zu diesem Zeitpunkt nicht weiter äussern.

Quelle der Meldung: Staatsanwaltschaft VS

  Redaktion Polizei-Schweiz       14 Dezember, 2023 15:14