Unerfreuliches Ergebnis bei Alkoholtestkäufen
Die Stadtpolizei Zürich führte am Mittwochnachmittag, 9. Mai 2012, Alkohol- und Tabaktestkäufe durch. Bedenklicherweise verkauften mehr als 40% der getesteten Betriebe alkoholische Getränke und / oder Tabakwaren an Jugendliche unter 16 Jahren.
In der Zeit zwischen 13:30 und 17:00 Uhr führten Detektive der Stadtpolizei Zürich in Zusammenarbeit mit dem Blauen Kreuz und der Suchtpräventionsstelle der Stadt Zürich in verschiedenen Zürcher Stadtkreisen Alkohol- und Tabaktestkäufe durch.
Das Augenmerk wurde dabei auf Kioske und Kleinverkaufsstellen gelegt. Trotz der Sensibilisierung der Bevölkerung in den Medien in der Vergangenheit erhielten die 13- bis 15-jährigen Schülerinnen und Schüler in 8 der 19 kontrollierten Betriebe alkoholische Getränke und / oder Tabakwaren. Das kantonale Gesundheitsgesetz erlaubt diese Testkäufe seit dem 1. Januar 2012 ausdrücklich.
Das Bundesgericht hat jedoch im Frühjahr 2012 definitiv entschieden, daß Alkohol- und Tabaktestkäufe strafprozeßual als verdeckte Ermittlung einzustufen sind. Deshalb dürfen Erkenntnisse aus solchen Testkäufen in einem Strafverfahren nicht verwendet werden. Es besteht jedoch weiterhin die Möglichkeit, entsprechende verwaltungsrechtliche Maßnahmen gegen die Patentinhabenden zu prüfen.
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