Polizei Schweiz
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Tötungsdelikt Niederlenz AG – Vater nicht geständig

Das Zwangsmassnahmengericht hat den Antrag der
Staatsanwaltschaft auf Untersuchungshaft gutgeheissen.

Am Sonntagabend, 1. Februar 2015, wurde ein 4-jähriges
Mädchen tot an ihrem Wohnort in Niederlenz aufgefunden.
Das Kind erlag den ihm zugefügten Stichverletzungen in den
Brustbereich. Die 43-jährige Ehefrau wies leichte Verletzungen
auf. Die Staatsanwaltschaft eröffnete ein Strafverfahren
gegen den Vater des Mädchens wegen vorsätzlicher Tötung
an seinem Kind und wegen versuchter Tötung an seiner
Ehefrau.

Der Beschuldigte konnte zur Sache befragt werden und ist
nicht geständig.

Der von der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau gestellte
Antrag auf drei Monate Untersuchungshaft wurde vom
Zwangsmassnahmengericht gutgeheissen. Der Beschuldigte,
der sich nach der Tat selbst verletzt hatte, konnte vom
Spital in einen Haftplatz mit medizinischer Betreuung verlegt
werden.


02.02.15 – Niederlenz AG – Kind getötet – Vater schwer-, Mutter leichtverletzt – Umstände noch unklar

12.02.15 – Niederlenz AG – 4-jähriges Mädchen getötet – Strafverfahren gegen den Vater des Mädchens

  Redaktion Polizei-Schweiz       25 Februar, 2015 14:31