Polizei Schweiz
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Thun BE: Hört der schweizer Raser-Verhätschelungsfetischimus auf? – Endlich mal ein besonnenes Urteil im Sinne des Schutzes der Öffentlichkeit – Einzug eines Autos als Tatwaffe

Das Gericht in Thun hat einen Automobilisten, welcher sich einer Polizeikontrolle zu entziehen versuchte, u.a. wegen Gefährdung des Lebens verurteilt.

Das Auto des Verurteilten wird eingezogen und verwertet. Ein angetrunkener Autofahrer hatte versucht, sich einer Polizeikontrolle zu entziehen, wobei er trotz entzogenem Führerausweis unterwegs war.

Auf seiner Flucht mit stark übersetzter Geschwindigkeit gefährdete er Passanten und verletzte die Verkehrsregeln grob. Ein Einzelrichter des Gerichtskreises X, Thun, verurteilte ihn zu 12 Monaten Freiheitsstrafe. Davon wurden 6 Monate unbedingt ausgesprochen.

Das Gericht verfügte zudem, daß das Auto des Verurteilten als Tatwaffe eingezogen und verwertet wird. Mit dem Verwertungserlös werden insbesondere die Verfahrenskosten bezahlt.

Das Urteil ist rechtskräftig. Fehlbare werden gemäß der neuen Gangart der Richter – zumindest im Gerichtskreis X, Thun – bei schweren Verstößen gegen das Straßenverkehrsrecht auch künftig damit rechnen müssen, daß das Gericht eine Einziehung ihres Autos prüft.

Anm. d. Red.:

Zu dem Delinquenten wurden in den Polizeimeldungen der Kapo Bern keine Angaben außer obgenannte gemacht. Daher wird die Tat auch in der Rubrik Junglenker eingeordnet, weil nicht mal das Alter des Täter kommuniziert wurde. Dies heißt jedoch nicht, daß es sich um einen Junglenker handelt, weil eben keine Angaben vorliegen.

  Redaktion Polizei-Schweiz       14 Oktober, 2009 12:54