Polizei Schweiz
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Stadt Schaffhausen: Ausländische Handgranate und Pistole in Restaurant

(SHPOL/URA) Aufgrund eines anonymen Telefonanrufes führte die Schaffhauser Polizei am Samstag, (14.02.2009) eine Kontrolle in einem Restaurant in der Stadt Schaffhausen durch. Dabei wurden eine unscharfe Handgranate und eine Pistole sichergestellt. Die polizeilichen Ermittlungen zu diesem Vorfall sind nun abgeschlossen.

Am Samstag, (14.03.2009) um 00.15 Uhr, ging bei der Einsatzzentrale der Schaffhauser Polizei ein anonymer Anruf ein, wonach sich in einem Restaurant in der Stadt Schaffhausen ein Mann aufhalte, der einen Anschlag plane. Gemäß dem anonymen Anruf sei der besagte Mann schwer bewaffnet. Aufgrund der akuten Bedrohungslage rückte die Schaffhauser Polizei sofort aus und nahm mehrere Personen, die sich zu diesem Zeitpunkt im genannten Restaurant aufhielten, zwecks genauer Überprüfung fest.

In der Küche des Restaurants wurden eine Handgranante ausländischen Types sowie eine Pistole sichergestellt. Eine genaue Überprüfung ergab, daß bei der Handgranate der Zünder abgeschlagen war und der Handgranatenkörper keinen Sprengstoff enthielt.

Die polizeilichen Ermittlungen haben ergeben, daß die Handgranate von verschiedenen Personen zur Entsorgung weitergereicht und schließlich zu diesem Zweck im Restaurant deponiert wurde. Die Pistole stammt aus einer Schenkung im Jahre 1999.

Der betreffende Besitzer wurde wegen Widerhandlung gegen das Waffengesetz mit einer bedingten Geldstrafe von 3'900.- Franken und einer Buße von 260.- Franken bestraft. Dem Restaurantbetreiber wurde aufgrund des Vorfalles die gastgewerbliche Bewilligung entzogen.

Der anonyme Anrufer konnte nicht ermittelt werden. Zudem ließ sich der Hinweis, daß tatsächlich ein Anschlag geplant war, nicht nachweisen. Wie sich im Laufe der polizeilichen Ermittlungsarbeiten herausstellte, bestand – aufgrund der fehlenden zündfähigen Substanzen in der Handgranante – zu keinem Zeitpunkt eine Gefahr für die anwesenden Restaurantgäste und die Bevölkerung.

Anm. d. Red.:

Zu den Tätern wurden in den Polizeimeldungen der Kapo Schaffhausen bzw. des Untersuchungsrichteramts keine Angaben gegeben.

Wer die Kosten der Polizeieinsatzes, für die aufwendigen Ermittlungen der Polizei, die Tätigkeit des Untersuchungsrichteramtes usw. usf. zahlt, wurde nicht kommuniziert. Es dürfte sich hierbei um den Schweizer Steuerzahler handeln.

  Redaktion Polizei-Schweiz       19 Januar, 2010 20:12