Polizei Schweiz
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St.Margrethen SG – Doppelmord – Täter, wegen psychischer Störung nicht schuldfähig gesprochen

Im Falle eines mittlerweile 42-jährigen Mannes, der im Januar 2013 in St. Margrethen seine ehemaligen Nachbarn, einen 74-Jährigen Mann und eine 67-jährige Frau, erschossen hatte, fällte das Kreisgericht Rheintal im Rahmen eines selbständigen Massnahmenverfahrens seinen Entscheid.

In Zusammenhang mit dem Tötungsdelikt vom 28. Januar 2013 in St. Margrethen hat die zuständige Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen den unmittelbar nach der Tat festgenommenen Mann im Frühling 2014 dem Kreisgericht Rheintal zur Beurteilung überwiesen. Sie verlangte die gerichtliche Feststellung, dass der mittlerweile 42-jährige Schweizer die vorsätzliche Tötung des Rentnerehepaars tatbestandsmässig und rechtswidrig verübt habe. Aufgrund einer schweren psychischen Störung sei er jedoch für schuldunfähig zu erklären und es sei bei ihm eine stationäre therapeutische Massnahme nach Art. 59 StGB anzuordnen.
Mit Entscheid vom 2. Juli 2014 ist das Kreisgericht Rheintal nun diesen Anträgen gefolgt. Die psychiatrische Begutachtung ergab, dass der Täter zum Tatzeitpunkt an einer schweren Geisteskrankheit litt und nicht fähig war, das Unrecht seiner Tat einzusehen und dementsprechend zu handeln. Die Gerichtsverhandlung fand zum Schutz der Verfahrensbeteiligten unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig.

  Redaktion Polizei-Schweiz       5 Juli, 2014 00:25