Polizei Schweiz
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St. Gallen: Wegweisungen und Fernhaltungen 2010 – Bahnhof, Bohl oder St. Mangen im Zentrum des Drogenhandels

Die Stadtpolizei sprach im Jahr 2010 insgesamt 529 Wegweisungen und Fernhaltungen aus. Davon wurden rund 400 gegenüber Auswärtigen, nicht in der Stadt St.Gallen wohnhafte Personen, ausgesprochen.

In den meisten Fällen war ein Verstoss gegen das Betäubungsmittelgesetz die Ursache für eine Wegweisung oder Fernhaltung. Diesbezüglich wurden 125 Personen wegen Handels und 224 Personen wegen Ankauf und Konsum von Betäubungsmitteln weggewiesen, die sich vorwiegend in der Umgebung Bahnhof, Bohl oder St. Mangen aufhielten. Die Hälfte der mit Betäubungsmittel handelnden Personen waren Schwarzafrikaner oder Asylanten.

In Zusammenhang mit mutwilliger Belästigung gab es 53 Fälle, wegen aggressivem Betteln wurden 45 Fälle registriert. Vereinzelt mußten Personen wegen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit, Medikamentenmißbrauch und wegen Mißachtung der Fernhaltung weggewiesen werden.

Auffallend war hier ein Prediger, der das ganze Jahr über die Leute immer wieder mit lautstarken Predigen auf der Straße belästigte. Bei der Stadtpolizei gingen darauf immer wieder Reklamationen ein. Dem Mann wurde eine Fernhaltung von 30 Tagen ausgesprochen. Doch diese bedeutete ihm offenbar nicht viel. Gleich 18mal hat der Prediger die Fernhaltung mißachtet. Er wurde jeweils erneut angezeigt und weggewiesen.

Im 2010 wurden im Vergleich zum Vorjahr (2009) 98 Fälle mehr ausgesprochen. Die Fallzunahme liegt unter anderem in der stärkeren Polizeipräsenz am Bahnhof und am Bohl begründet. Die Polizei sieht das Instrument der Wegweisung als sehr wirksames Mittel, um im öffentlichen Raum insbesondere gegen den Handel mit Betäubungsmitteln vorzugehen.

Anm. d. Red.:
Zu dem Seriendelinquenten, dem Prediger, wurden in den Polizeiberichten der Stapo St. Gallen keine Angaben außer obgeannnte gegegben.

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  Redaktion Polizei-Schweiz       9 März, 2011 20:52