Polizei Schweiz
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St. Gallen: Nach Medienwirbel der Politikeraktion nun der Mißbrauch im großen Stile – Einkaufsgutscheine gestohlen

Nach einem riesigen Aufwand für die von Politikern intiierte Gutschein-Aktion nun auch noch Mißbrauch. Allein das Drucken, der Versand und weitere Aufwendungen mit der Gutscheinaktion kosteten sicher weit mehr als die 50 Franken, die in der Stadt St. Gallen in einer umstrittenen populistischen Politikeraktion die Wirtschaft ankurbeln soll. Doch trotz des ganzen Aufwandes ist es offenbar nicht möglich, die Gutscheine sicher an die Empfänger zuzustellen.

Die Gutscheinaktion der Stadt St. Gallen ist von einer unbekannten Täterschaft mißbraucht worden. Am Dienstagnachmittag und Mittwochmorgen (12.08.09) sind bei der Kantonspolizei St. Gallen mehrere dutzend aufgerissener leerer Kuverts, bis am Mittwochmittag rund 100, abgegeben worden, in denen die Gutscheine verschickt worden sind. Außerdem haben sich einige Personen telefonisch gemeldet und den Diebstahl ihres Kuverts angezeigt.

Drittpersonen, Straßenputzer und Passanten bringen noch immer aufgerissene Kuverts bei der Polizei vorbei. Diese Kuverts wurden am Straßenrand, in Abfallkübeln oder unter parkierten Fahrzeugen gefunden.

Für Fragen im Zusammenhang mit der Gutscheinaktion hat die Stadt St. Gallen eine Hilfsnummer (eine "Helplein") eingerichtet. Unter der Telefonnummer 071 224 67 00 erhalten Betroffene Auskunft. 

Am 28. April 2009 hat das Stadtparlament der Verteilung von Einkaufsgutscheinen an die Bevölkerung der Stadt St.Gallen zugestimmt. Am 11. August sind nun die 50- Franken-Gutscheine an alle berechtigten Einwohner der Stadt St.Gallen versandt worden. 



Als berechtigt gelten alle am 31. Juli 2009 in der Stadt wohnhaften und unbeschränkt steuerpflichtigen Einwohnerinnen und Einwohner sowie deren minderjährigen Kinder. Ausserdem erhalten auch in der Stadt ansäßige und beschränkt steuerpflichtige Inhaber von Betriebsstätten einen Gutschein. Keine Gutscheine erhalten nicht steuerpflichtige Wochenaufenthalter und vorläufig aufgenommene Ausländer und Asylsuchende.

 

Die Gutscheine sind nicht persönlich und können bis am 28. Februar 2010 verwendet werden. Sie können in allen Geschäften auf Stadtgebiet eingelöst werden, die sich an der Aktion beteiligen und Gutscheine entgegen nehmen. Als „Geschäfte“ werden alle Anbieter von Waren und Dienstleistungen verstanden, also Einzelhändler, Großverteiler, Gastronomiebetriebe, Handwerker, Ärzte, Anwälte, kulturelle Institutionen usw. Neben den Geschäften der Pro Stadt haben auch Großverteiler wie Coop, Denner und Migros zugesichert, in ihren St.Galler Filialen die Gutscheine entgegenzunehmen. Auch einzelne Dienststellen der Stadtverwaltung (Einwohneramt, VBSG Pavillon, städtische Bäder, Eishalle Lerchenfeld) werden die Gutscheine annehmen. Ebenso können die Gutscheine in den Poststellen der Stadt St.Gallen für Einkäufe verwendet werden – aber nicht für Einzahlungen.

 

Geschäfte die sich an der Aktion beteiligen wollen, können sich im Internet der Stadt auf eine Liste eintragen. Zudem sind für Eingangstüren und Kassen Kleber und Plakate mit der Aufschrift: „Wir machen mit“ erhältlich.

 

Die St.Galler Gutscheine werden von Geschäften wie Bargeld entgegen genommen. Es gibt kein Rückgeld. Geschäfte können die Gutscheine bei der Bank CA spesenfrei in Bargeld umtauschen. Der Umtausch in Bargeld durch Privatpersonen ist nicht zulässig.

 

Weitere Informationen über die Gutscheinaktion finden Sie im Internet der Stadt St.Gallen www.Gutschein.Stadt.SG.ch. Dort gelangen sie auch zur Umfrage der Fachhochschule St.Gallen, welche die Aktion wissenschaftlich begleitet.

 

Fragen beantwortet die Hilfsnummer 071 224 67 00. Wir bitten um Verständnis, falls in den ersten Tagen ihr Anruf nicht sofort entgegen genommen werden kann. Der Stadtrat ist zuversichtlich, daß mit dieser Gutscheinaktion ein Anstoß zu weiteren innovativen Ideen gegeben wird und damit für St.Gallen weitere positive Zeichen gesetzt werden.

  Redaktion Polizei-Schweiz       12 August, 2009 19:17