Polizei Schweiz
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St. Gallen: Jugendschutz an der Silvesterfeier Kreuzbleiche – Veranstalter, Stiftung Suchthilfe und Stadpolizei arbeiten zusammen

An der seit Jahren durchgeführten Silvesterfeier in der Kreuzbleichehalle in St.Gallen wird in Zusammenarbeit mit dem Veranstalter, der Stiftung Suchthilfe und der Stadtpolizei der Jugendschutz optimiert.

Dazu wurde das Personal des Veranstalters sowie des privaten Sicherheitsdienstes durch die Spezialisten der Stiftung Suchthilfe im Umgang mit leicht alkoholisierten Personen geschult.

Mit alterspezifischen Eintritts-Armbändern wird die Abgabe alkoholischer Getränke geregelt. An 16 bis 18-Jährige darf nur leicht Alkohlhaltiges, wie Wein und Bier, ausgeschenkt werden. Stärkere Getränke sind erst ab 18 Jahren erlaubt.

Zusätzlich sind während der ganzen Anlaßdauer zwei Mitarbeitende der Stiftung Suchthilfe anwesend.

Mit diesen Maßnahmen soll das Rauschtrinken verhindert und für alle eine erlebnisreiche und friedliche Silvesterfeier ermöglicht werden.

  Redaktion Polizei-Schweiz       28 Dezember, 2007 10:48