Polizei Schweiz
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St. Gallen: Erfolg der Kapo – Diebe, 6 Nordafrikaner, am Freiluftkonzert ("open air") gefaßt

Einige kommen zu Feiern, andere kommen zum gezielten Stehlen:

Sechs Nordafrikaner sind am Sonntagmorgen (27.06.2010) auf der Autobahn A1, im Schorentunnel, durch die Kantonspolizei St. Gallen, in einem Fahrzeug kontrolliert worden. Dabei wurden gestohlene elektronische Geräte und Bargeld im Wert von mehreren tausend Franken gefunden. Der größte Teil der Gegenstände wurde während des Freiluftkonzerts St. Gallen (Kapo: open air's in St. Gallen) entwendet. Der Haftrichter hat über die Männer im Alter zwischen 18 und 40 Jahren die Untersuchungshaft verfügt.
 
Bei der Routinekontrolle wurden die Fahrzeuginsaßen und das Fahrzeug genauestens überprüft. Dabei stellten die Polizisten fest, daß ein 22-jähriger Algerier durch ein Westschweizer Polizeikorps zur Verhaftung ausgeschrieben war.

Bei der Fahrzeugkontrolle wurden mehrere Mobiltelefone, iPhone's, Digitalkameras, Schmuck, Uhren und Bargeld gefunden.

Die weiteren Abklärungen ergaben, daß der größte Teil der Gegenstände anlässlich des am gleichen Wochenende stattfindenden Freiluftkonzerts (des "Ohpenährs" bzw. Kapo: "Open-Air's") in St. Gallen entwendet worden waren.

Das Untersuchungsamt St. Gallen verfügte daraufhin die Festnahme der sechs ausländischen Staatsangehörigen.

Mittlerweile wird den Männern rund ein dutzend Diebstähle mit einem geschätzten Deliktsbetrag von mehreren tausend Franken angelastet. Vier der Diebe verfügen über einen festen Wohnsitz im Schweizer Mittelland (näheren Angaben wuraden in den Kapomeldungen nicht gegeben, deshalt ist die Erfassung in der Rubrik "Kanton Bern" spekulativ)

Zwei der Männer hielten sich ohne Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz auf.

Einigen geschädigten Personen konnten ihre als gestohlengemeldeten Sachen wieder zurückgegeben werden.

Die Polizei hat noch einige Gegenstände sichergestellt, welche vermutlich aus Diebstählen stammen, aber noch nicht zugeordnet werden konnten.

Personen, welche bestohlen wurden, werden aufgefordert, eine Diebstahlsanzeige bei einer Polizeistation zu erstatten.

Von besonderem Interesse sind dabei Gegenstände, welche mit Nummern versehen sind oder sehr gut beschrieben werden können. Dadurch können sie einwandfrei den Geschädigten zugeordnet werden.

  Redaktion Polizei-Schweiz       14 Juli, 2010 23:27