Polizei Schweiz
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St. Gallen: 16-jähriger wegen Pyroschmuggel verurteilt

Die Jugendanwaltschaft hat einen 16-jährigen Jugendlichen aus St. Gallen verurteilt, weil er am 19. Februar 2011 anläßlich des Fußballspiels FC Zürich – FC St. Gallen mit einer Handfackel des Typs Comet, einer sog. Seenot- oder Notsignalfackel, die er in seinem rechten Schuh versteckt hatte, bei der Eingangskontrolle zum Gästesektor des Stadions Letzigrund erwischt wurde.

Der verurteilte Schüler wurde wegen versuchter Widerhandlung gegen das Sprengstoff-gesetz mit einer Arbeitsleistung von 20 Tagen, zu Gunsten von Werken im öffentlichen Interesse, bestraft, wovon 10 Tage auf Bewährung aufgeschoben werden. Die Probezeit wurde auf ein Jahr festgelegt. Zudem erhielt der Verurteilte vom Schweizerischen Fussballverband (SFV) ein zweijähriges Stadionverbot für sämtliche Fußballspiele des SFV. Bei Nichtbeachten dieses Stadionverbots riskiert der Verurteilte, daß die auf Bewährung ausgesprochene Arbeitsleistung von 10 Tagen vollzogen wird.

Im Jugendstrafrecht ist für die Strafverfolgung die Jugendanwaltschaft am Wohnort des Jugendlichen zuständig. Erwachsene werden dagegen am Tatort bestraft. Deshalb war die Jugendanwaltschaft des Kantons St. Gallen für die Beurteilung des Vorfalles in Zürich zuständig.

  Redaktion Polizei-Schweiz       10 Juni, 2011 12:38