Polizei Schweiz
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag

Solothurn: 1. August – Vorsicht im Umgang mit Feuer und Feuerwerkskörpern

Am 1. August kommt es leider immer wieder im Umgang mit Feuerwerk zu Unfällen mit teils schwerwiegenden Folgen. Und nicht selten wird aus dem Feiertag ein Feuertag.

Die Polizei appelliert an die Bevölkerung, Rücksicht zu nehmen und die grundlegendsten Vorsichtsmaßnahmen zu beachten. Die Kantonspolizei Solothurn bittet die Bevölkerung, alte Leute, Tiere und Kinder nicht unnötig mit dem Abbrennen von Feuerwerk zu erschrecken. In der Nähe von Häusern sollte deshalb – insbesondere zu vorgerückter Stunde – möglichst kein Lärm verursacht werden.

Besonders unüberlegt ist die «Knallerei» bereits Tage vor dem Nationalfeiertag, beziehungsweise noch Tage danach! Im Umgang mit Feuer und Feuerwerkskörpern ist besondere Vorsicht walten zu lassen. Die Polizei erinnert nachfolgend an die wichtigsten Punkte, die es zu beachten gilt:

* Die Plätze für die 1.-August-Feuer sind sorgfältig auszuwählen. Bei heißem und trockenem Wetter ist besondere Vorsicht geboten.
* Lampions nicht unbeaufsichtigt brennen lassen.
* An Jugendliche unter 18 Jahren dürfen keine gefährlichen Feuerwerkskörper der «Kategorie III» abgegeben werden. Bei diesen handelt es sich um solche «mit erhöhtem Gefährdungspotential, zur Verwendung im weiten, offenen Bereich im Freien».
* In Verkaufslokalen mit Feuerwerksartikeln darf nicht geraucht werden!
* Feuerwerk ist an einem kühlen und trockenen Ort zu lagern. Es ist dafür zu sorgen, daß Kinder keinen Zugriff haben.
* Vor dem Abbrennen von Feuerwerk sind das Merkblatt und die Gebrauchsanweisung zu beachten.
* Orientieren Sie sich, wo es in der Nähe Wasser zum Löschen von Bränden oder Kühlen von Verbrennungen hat. Am besten einen Eimer mit Wasser bereithalten.
* Nie in der Nähe von Feuerwerk rauchen!
* Feuerwerk allgemein vor Funkenwurf schützen.
* Nicht experimentieren und aus gekauftem Feuerwerk, einzelnen Bestandteilen oder handelsüblichen Chemikalien «Eigenkreationen» basteln.
* Feuerwerks- und Knallkörper gehören, auch wenn sie als noch so harmlos gelten, nie (!) in Kinderhände. Zudem sind Zündhölzer von unbeaufsichtigten Kindern fernzuhalten.
* Feuerwerk keinesfalls in der Nähe von brandgefährdeten Objekten, auf ausgedörrtem Gras, im Wald oder in unmittelbarer Nähe von Passanten zünden. Halten Sie die Sicherheitsabstände gemäß Gebrauchsanweisungen ein.
* Niemals Raketen und dergleichen beim Zünden mit der bloßen Hand festhalten. Raketen sind nur aus gut verankerten Abschußvorrichtungen zu starten. Zudem ist auf eine ungehinderte Flugbahn zu achten.
* Wenn ein Feuerwerkskörper nicht brennt, sich diesem frühestens nach fünf Minuten nähern. Keine Nachzündversuche unternehmen. Übergießen Sie den Blindgänger mit Wasser.
* Offene Feuer bis zum Erlöschen unter Kontrolle halten.
* Aus Sicherheitsgründen an Gebäuden Fenster schließen und Sonnenstoren hochziehen.
* Die Eltern werden dringend ersucht, ihre Kinder entsprechend zu beaufsichtigen und über die möglichen Brand- und Unfallgefahren aufzuklären! Und wenn doch etwas passiert…
* Wer sich irgendwelche Körperteile verbrennt, soll diese während mindestens 20 Minuten unter kaltem Wasser auskühlen. Gibt es Anzeichen schwererer Verletzungen, ist unverzüglich ärztliche Hilfe (Sanitätsnotruf 144) beizuziehen.
* Kommt es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einem Brandausbruch, sofort die Feuerwehr über die Notrufnummer 118 alarmieren!
* Die Polizei erreichen Sie im Notfall über 112 oder 117.

  Redaktion Polizei-Schweiz       21 Juli, 2008 02:35