Polizei Schweiz
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Solothurn: 1. August – Vorsicht im Umgang mit Feuer und Feuerwerkskörpern

Im Umgang mit Feuerwerk kommt es am 1. August leider immer wieder zu Unfällen mit teilweise schwerwiegenden Folgen. Die Polizei appelliert an die Bevölkerung, die grundlegendsten Vorsichtsmaßnahmen zu beachten.

Die Kantonspolizei bittet darum, Mitmenschen und Tiere nicht unnötig mit dem Abbrennen von Feuerwerk zu erschrecken. Das Abfeuern von Feuerwerk ist in aller Regel auf den 1. August beschränkt. Im Umgang mit Feuer und Feuerwerkskörpern ist besondere Vorsicht geboten. Die Polizei erinnert nachfolgend an die wichtigsten Punkte, die es zu beachten gilt:

Die Plätze für die 1. August-Feuer sind sorgfältig auszuwählen. Bei heißem und trockenem Wetter ist besondere Vorsicht geboten. Beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern sollte genügend Abstand zu Menschenansammlungen, Gebäuden und Wäldern eingehalten werden.

Vor dem Abbrennen von Feuerwerk sollte die Gebrauchsanweisung sorgfältig gelesen werden. Halten Sie einen Feuerlöscher, eine Löschdecke oder einen Eimer mit Wasser bereit. Gelagertes Feuerwerk vor Funkenwurf schützen.

Lassen sie Kinder nicht unbeaufsichtigt Feuerwerk abbrennen. Raketen und dergleichen sollten beim Zünden nicht mit blossen Händen festgehalten werden. Im Weiteren sind diese nur aus gut verankerten Abschussvorrichtungen zu starten und es ist auf eine ungehinderte Flugbahn zu achten.

Offene Feuer bis zum Erlöschen unter Kontrolle halten. Aus Sicherheitsgründen wird empfohlen an Gebäuden die Fenster zu schließen und Sonnenstoren hochzuziehen.

Wenn doch etwas passiert…

Kommt es trotz aller Vorsichtsmassnahmen zu einem Unfall oder Brandausbruch, alarmieren Sie unverzüglich die Polizei via Notruf 117 oder 112.

  Redaktion Polizei-Schweiz       25 Juli, 2011 09:30