Polizei Schweiz
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag

Selbstunfall nach Flucht vor der Polizei +++ Kapo konnte alkoholisiertem Jung-Raser Führerausweis dennoch nicht abnehmen

In der Nacht auf Sonntag, 14. August 2011, verunfallte in Teufen ein Autolenker auf der Flucht vor der Polizei – eine 17jährige Beifahrerin wurde dabei schwer verletzt. Um 0230 Uhr führte eine Polizeipatrullje beim Lindenkreisel eine Verkehrskontrolle durch, als ein 20jähriger Automobilist von Gais her in Richtung Teufen fuhr. Als der Lenker die Kontrollstelle bemerkte, wendete er das mit 4 Personen besetzte Fahrzeug und fuhr in rasantem Tempo in Richtung Schwimmbad / Schlatterlehn.

Aufgrund dieser Feststellung folgte die Polizeipatrouille dem Flüchtenden mit Blaulicht und Cis-Gis-Horn. In der Linkskurve vor der Liegenschaft Schlatterlehn 635 verlor der Lenker die Herrschaft über sein Gefährt und kam rechtsseitig von der Straße ab. Der Wagen kam schlußendlich 50 Meter im steil abfallenden Wiesbord zum Stillstand.

Die 17jährige Beifahrerin wurde unter dem Wagen eingeklemmt und mußte durch ein Einsatzelement der Feuerwehr Teufen-Bühler-Gais geborgen werden. Sie erlitt unbestimmte innere Verletzungen und wurde durch die Rega ins Spital überführt.

Beim verantwortlichen Lenker viel der Alkoholatemlufttest positiv aus. Es wurde eine Blut- und Urinprobe angeordnet. Zudem ist er nicht im Besitz eines Führerausweises. Die Staatsanwaltschaft Appenzell-Außerrhoden hat eine Strafuntersuchung eingeleitet.

Anm. d. Red.:

Obwohl die Polizeiarbeit von den Steuerzahlern bezahlt wird und es daher die zahlende Öffentlichkeit etwas angeht und es viele Leser somit zurecht interessiert hätte, wer solche Straftaten begeht, schweigt sich die Kapo AR in der vorliegenden Polizeimeldung über den Delinquenten aus. Gründe wurden hierfür nicht kommuniziert.

  Redaktion Polizei-Schweiz       15 August, 2011 02:59