Polizei Schweiz
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Schweiz: Zwei Medien im Kampf gegen Geheimjustiz – Erfolg für Weltwoche und Beobachter

Was im Sommer 2008 begann, findet nun ein gutes (und vor allen Dingen ein der Rechtsstaatlichkeit würdiges) Ende; bis vors Bundesgericht mußte gegangen werden.

Es erstaunt, daß immer wieder kleine Medien wie die Weltwoche oder wie in diesem Falle Ausländer bzw. der Beobachter, der zu einem ausländischen Medienkonzern gehört, soviel Courage, (Geld)-Einsatz und Biß zeigen, sich im Einsatz für den Rechtsstaat und eine saubere Schweizer Justiz bis in die letzte Instanz zu begeben.

Die Schweizer Medien-Giganten Tamedia oder Ringier hielten sich jedenfalls eigenartigerweise fromm zurück. Sie hatten offenbar kein Interesse an der Sache und dies, obgleich der Fall Roland Nef, der damals zum Fall Samuel Schmid mutierte, die gesamte Schweizer Öffentlichkeit in Atem hielt. Beobachter und Weltwoche machten hingegen nicht "lieb Kind" bei den Zürcher Justizbehörden und viele Jahre später bekommen die Journalisten vor dem Bundesgericht recht:

Das Bundesgericht hat eine Klage der Zeitschriften Beobachter und Weltwoche gegen die Zürcher Oberstaatsanwaltschaft im Fall Nef nach einem langwierigen Rechtsstreit gutgeheißen. Das Verdikt enthält eine ungewohnt deutliche Absage an die Geheimjustiz und ist von grundsätzlicher Bedeutung.

Das bereits am 6. Oktober gefällte und nun in begründeter Form vorliegende Urteil des Bundesgerichtes spricht eine deutliche Sprache: Geheimjustiz ist in unserem Rechtssystem verpönt, das gilt auch für eingestellte Verfahren.

Journalisten müssen sich in solchen Fällen nicht mit Verlautbarungen von Behörden in eigener Sache begnügen, sie haben grundsätzlich ein Recht darauf, den Originalentscheid auf seine Plausibilität hin zu überprüfen. Das Urteil geht auf ein Gesuch von Beobachter und Weltwoche an die Zürcher Staatsanwaltschaft im Sommer 2008 um Akteneinsicht zurück.

Beide Redaktionen beantragten, vorerst unabhängig voneinander, die Herausgabe der umstrittenen Einstellungsverfügung im Fall Nef. Die zuständige Zürcher Staatsanwaltschaft gab dem Gesuch der Journalisten vorerst statt.

Nef rekurrierte jedoch gegen den Entscheid bei der Oberstaatsanwaltschaft – mit Erfolg. Zumal sich der Verdacht aufdrängte, daß die Oberstaatsanwaltschaft mit ihrem «Njet» auch eigene Interessen verfolgte und ein fragwürdiges Verfahren vertuschen wollte, schlossen sich Weltwoche und Beobachter zusammen und fochten den Entscheid gemeinsam an. Denn der Aufwand für den Rechtsweg war enorm, wie sich bald zeigte.

Ganzer Bericht

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  Redaktion Polizei-Schweiz       2 November, 2010 00:26